Arbeitszimmer außerhäuslich steuerlich absetzbar?

2 Antworten

Auch wenn die Frage schon etwas älter ist: Du kannst die Kosten für die angemietete Wohnung vollständig als Kosten eines außerhäuslichen Arbeitszimmers absetzen. Flächenbegrenzung, Kostendeckelung, Mittelpunkt der gesamten beruflichen Tätigkeit - alles irrelevant, da es sich nicht um ein häusliches Arbeitszimmer handelt. Selbst ein Bewohnen in arbeitsfreien Zeiten und eine damit verbundene Ausstattung (Bett, Fernseher, Kleidung) wäre unschädlich, wobei das aufgrund der Nähe zu deiner Hauptwohnung sicherlich nicht nötig sein dürfte.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Voraussetzung vom Finanzamt für das Homeoffice ist, dass es ein abgetrennter eigenständiger Raum ist, der als Büro genutzt wird. Und dann wird auch genau die anteilige Fläche des Raumes angesetzt für die Ermittlung der Kosten. Also fiktiv 50% oder welches Verhältnis auch immer ansetzen reicht nicht.