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Einkommenssteuererklärung 2020 - Geltendmachung wöchentlicher Familienfahrten?

Hallo liebe Community,

ich bereite derzeit die Einkommensteuererklärung für 2020 vor und möchte erstmalig die Kosten für eine doppelte Haushaltsführung absetzen. Ich pendle wöchentlich zwischen Hamburg und Frankfurt und unterhalte in Frankfurt eine kleine Wohnung.

Für das Pendeln habe ich mir eine BahnCard 100 zugelegt, die mich knapp unter 4.000 EUR gekostet hat. Diese bezahle ich komplett selbst. Grundsätzlich ist mir also bewusst, dass diese Kosten abgesetzt werden können.

  1. Meine Frage bezieht sich auf die wöchentlichen Famielienfahrten. Nach meinem Verständnis könnte ich auch 100% legal alternativ die Kosten für 48 Familienfahrten (48 x 497 km * 0,30 EUR = 7.156,80 EUR) absetzen. Dies würde natürlich zu einer größeren Steuerersparnis führen und bildet eine attraktive Option.
  2. Angenommen, die Antwort auf Punkt 1 lautet "ja, es können alternativ die höheren Kosten für Familienfahrten angesetzt werden" dann ergeben sich für mich zwei Folgefragen

Folgefrage 1: Da ich ja de facto stets meine Bahncard 100 für die Familienfahrten nutzen würde, könnte ich nicht nachweisen, dass ich jede Woche eine Familienfahrt getätigt habe. Muss ich hier erwarten, dass ich hier Probleme bekomme?

Folgefrage 2: Mein Steuerberater behauptet, dass ich gem Einkommenssteuergesetz nur 4.500 EUR maximal an Fahrtkosten absetzen kann. Nach eigenen Recherchen, gilt dies nicht für Familienfahrten. Kann mir jemand diesbezüglich weiterhelfen oder aus eigenen Erfahrungen berichten?

Vielen Dank im Voraus!

Einkommensteuererklärung, Steuererklärung

Selbständig, Nicht beim Finanzamt angemeldet, Selbstanzeige und Strafe?

Hallo, vorweg ich weiß ich habe Mist gebaut und bereue das auch sehr da mir meine jetzige Situation echt Panik macht.

Folgende Situation:

Ich habe mein Gewerbe (Einzelunternehmen) im Januar 2020 angemeldet, bei der Gewerbeanmeldung wurde mir vom Gewerbeamt gesagt ich würde automatisch den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung vom Finanzamt zugeschickt bekommen was aber bis heute nicht passiert ist (Stand Februar 2021). Ich weiß ich hätte mich auch selber drum kümmern können jedoch dachte ich mir der Fragebogen wird schon irgendwann kommen und hab es immer wieder aufgeschoben und ignoriert.

Das Problem ist dass ich seit der Gewerbeanmeldung (also seit über einem Jahr) trotz fehlender Steueranmeldung mein E-Commerce business gestartet habe und auch Umsätze erzielt habe, ca. 30,000€, davon blieb jedoch kaum gewinn übrig, da ich immer wieder in Marketing, Shop, Produkte etc. investiert habe. 

Ich habe also keine Steuern abgeführt, keine Steuervoranmeldung gemacht, keine Steuererklärung abgegeben etc. da ich ja mit meinen Einzelunternehmen noch garnicht Steuerlich registriert bin. Kurz gesagt, ich habe noch nie Steuern gezahlt oder mich drum gekümmert.

Ich möchte das Problem jetzt lösen da es mir echt Bauchschmerzen bereitet, ich habe zwar noch nix von meinem Finanzamt gehört jedoch habe ich echt schiss das die irgendwann mit einer fetten strafe kommen.

Wie verhalte ich mich jetzt richtig?

Wie sollte ich jetzt schritt für schritt vorgehen?

Sollte ich mich Selbstanzeigen?

Ich weiß grade echt nicht was ich tun soll und hab echt Panik das ich irgendwann eine fette Strafe zahlen muss.

Ich hoffe mir kann hier jemand weiter helfen.

Viele Grüße

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Verlustvortrag und Einkommen in Relation?

Hallo zusammen,

leider gibt es hier eine gewisse Unklarheit zum Thema Verlustvortrag.

Eine kurze zeitliche Übersicht.

Angestellter bis 2017

Master-Studium 2018 – 2019

Steuerpflichtiger Minijob 2019 (7.000 € Einnahmen)

Angestellter seit 2020

Mein Gedanke ist, einen Verlustvortrag aus meinem Master-Studium für das Steuerjahr 2020 anzuwenden.

Deshalb habe ich im Jahr 2020 meine Steuererklärung für das Steuerjahr 2018 erstellt. Das Finanzamt hat Verluste in Höhe von 8.000 € festgestellt. Diese Verluste wurden zuerst auf das Steuerjahr 2017 als Verlustrücktrag angewendet, was mir einen neuen Steuerbescheid für das Jahr 2017 mit einer Rückzahlung ergeben hat. Ich habe darauf Einspruch eingelegt, da ich einen Verlustvortrag und keinen -nachtrag haben wollte. Ich nahm an, dass durch mein höheres Einkommen nach dem Master mehr Vorteile bei der Steuerrückzahlung entstünden. Das Finanzamt hat den Einspruch schlussendlich genehmigt und 8.000 € Verluste wurden ins nächste Jahr übertragen.

Im Anschluss habe ich meine Steuererklärung für das Steuerjahr 2019 erstellt. Meine Einnahmen von 7.000 € liegen unterhalb des Grundfreibetrag (9.168 €), so dass ich erwartet habe, die bereits gezahlten Steuern zurück zu bekommen und das meine Verluste sich erhöhen oder gleichbleiben. Der Steuerbescheid bestätigte, dass die bereits gezahlten Steuern vollständig zurückerstattet werden. Meine Einkünfte wurden dabei nach Abzug der Werbungskosten etc. auf ca. 6.000 € berechnet. Hätte ich keine Verluste aus dem Vorjahr gehabt, wären mir nun aufgrund des Grundfreibetrags die Steuern zurückgezahlt worden.

Nun habe ich aber einen Verlustvortrag. Dieser wurde zusätzlich mit den Einkünften verrechnet, so dass im Steuerjahr 2019 nur noch ein Verlustvortrag von 2.000 € (8.000 – 6.000 €) übrigbleibt.

Ich musste erstmal kräftig schlucken und habe mich tierisch geärgert, wie das sein kann und habe direkt Einspruch eingelegt, damit meine Verluste unangetastet in das Steuerjahr 2020 weitergeführt werden. Allerdings wurde dieser Einspruch abgelehnt, weil die Verluste wohl zwingend mit den Einkünften verrechnet werden müssen.

Nun ein paar Fragen an Euch:

1. Ist eine Weiterleitung des Verlustvortrags von 8.000 € in das Jahr 2020 wirklich nicht möglich?

2. Falls nein, ist es möglich, den Verlustvortrag von 2018 trotz damaligem Einspruch als Verlustrücktrag auf das Steuerjahr 2017 anzuwenden?

3. Macht es Sinn einen Steuerberater hinzuziehen bzw. welche Chancen auf Erfolg ergeben sich?

Ich scheine mir ansonsten durch Unwissenheit 6.000 € Verluste verspielt zu haben…

Vielen Dank vorab und viele Grüße,

Max

Steuererklärung, Steuerrecht, Verlustvortrag

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