Steuererklärung? Wann?

3 Antworten

Was bedeutet denn "als Aushilfe gearbeitet"?

Wenn das ein echter (pauschal versteuerter) Minijob war, hast Du selbst gar keine Steuern gezahlt. Und Du musst auch keine Erklärung abgeben und würdest erst recht keine Erstattung erhalten.

Das würde natürlich auch erklären, warum Du keine Lohnsteuerbescheinigung erhalten hast.

Du gibst eine Steuererklärung grundsätzlich für das jeweilige Kalenderjahr ab.

Da ALG II nicht dem Progressionvorbehalt unterliegt ist Deine Steuererklärung freiwillig und Du kannst diese somit bis zu 4 Jahren rückwirkend einreichen .

Bedeutet für 2019 :

https://www.finanztip.de/steuererklaerung/steuererklaerung-frist/

Für das Jahr 2019 gilt grundsätzlich Silvester 2023 als Stichtag. Wegen der Wochenende-/Feiertagsregelung fällt der Stichtag in diesem Fall auf Montag, den 2. Januar 2024. Bis dahin muss die Steuererklärung beim Finanzamt eingetroffen sein, entweder als Papierformular im Behörden-Briefkasten oder elektronisch via Elster.

https://www.steuererklaerung.de/ratgeber-steuern/sozialleistungen

Die Steuererklärung macht man für 1 Jahr also für die Zeit vom 1.1. -31.12.

im Folgejahr ab Februar. Die Lohnsteuerbescheinigung sollte man schon haben.