Steuererklärung – die besten Beiträge

Forex- / CFD, Kryptowährung Handel Besteuerung?

Hallo Zusammen,

Ich habe noch folgende Fragen und Können Sie bitte weiter mir helfen?

1. Forex- / CFD Handel heißt auch Termingeschäften oder?

2. Ich handeln Forex in IC Market als "Daytrader". Es bedeutet das ich täglich die Transaktionen öffnen und schließen könnte.

Ich hatte gestern ein Report von ganze Jahr 2020 gezogen und im Report steht ganz unter so:

Total Net Profit:-1 751,51

Gross Profit:17 033,15

Gross Loss: -18 784,66

Wenn ich es richtig verstehe:

Total Net Profit ist mein Kapitalerträge in Jahr 2020, Gross Profit ist Kumulierter Gewinn und Gross Loss ist Kumulierter Verlust.

Im meinen Fall muss ich es nicht in der Steuererklärung 2020 angeben weil ich ein realisierte Verlust haben 

Ist es richtig?

3. Wenn ich mehrere Kontos in unterschiedliche ausländische Finanzinstitut haben und gehandelt, 

berechne ich immer alle Kapitalerträge zusammen (Gross Profit - Gross Loss), ist es richtig?

4. Ab 2021 sollen Verluste aus Termingeschäften nur noch bis 10.000 Euro verrechnet werden können.

Es betrifft nur Forex- / CFD Handel, ist es richtig?

Das heißt ich könnte ab Jahr 2021 Gross Loss nur maximal -10000 EUR dazu verrechnen, ist es richtig?

5. Ich handel auch Kryptowährung in Binance. 

Kryptowährung Jahresgewinn Besteuerung geht direkt zu Einkommensteuer oder (sofern der Gewinn 600 Euro oder mehr beträgt)? 

Sorry das ich bisschen viele Frage haben.

Vielen Dank noch mal im Voraus!

Steuererklärung, Steuern

Einkommenssteuererklärung 2020 - Geltendmachung wöchentlicher Familienfahrten?

Hallo liebe Community,

ich bereite derzeit die Einkommensteuererklärung für 2020 vor und möchte erstmalig die Kosten für eine doppelte Haushaltsführung absetzen. Ich pendle wöchentlich zwischen Hamburg und Frankfurt und unterhalte in Frankfurt eine kleine Wohnung.

Für das Pendeln habe ich mir eine BahnCard 100 zugelegt, die mich knapp unter 4.000 EUR gekostet hat. Diese bezahle ich komplett selbst. Grundsätzlich ist mir also bewusst, dass diese Kosten abgesetzt werden können.

  1. Meine Frage bezieht sich auf die wöchentlichen Famielienfahrten. Nach meinem Verständnis könnte ich auch 100% legal alternativ die Kosten für 48 Familienfahrten (48 x 497 km * 0,30 EUR = 7.156,80 EUR) absetzen. Dies würde natürlich zu einer größeren Steuerersparnis führen und bildet eine attraktive Option.
  2. Angenommen, die Antwort auf Punkt 1 lautet "ja, es können alternativ die höheren Kosten für Familienfahrten angesetzt werden" dann ergeben sich für mich zwei Folgefragen

Folgefrage 1: Da ich ja de facto stets meine Bahncard 100 für die Familienfahrten nutzen würde, könnte ich nicht nachweisen, dass ich jede Woche eine Familienfahrt getätigt habe. Muss ich hier erwarten, dass ich hier Probleme bekomme?

Folgefrage 2: Mein Steuerberater behauptet, dass ich gem Einkommenssteuergesetz nur 4.500 EUR maximal an Fahrtkosten absetzen kann. Nach eigenen Recherchen, gilt dies nicht für Familienfahrten. Kann mir jemand diesbezüglich weiterhelfen oder aus eigenen Erfahrungen berichten?

Vielen Dank im Voraus!

Einkommensteuererklärung, Steuererklärung

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