Rechnungsstellung als Privatperson mit geringem Verdienst?

Ich habe einen Vollzeitjob und dazu noch einen Nebenjob (Transkription). Für die Transkriptionsdienstleistung muss ich meinen Arbeitgeberfirmen eine Rechnung schreiben. Da ich Privatperson bin und kein Gewerbe angemeldet habe, gebe ich daher die Beträge auf meinen Rechnungen ohne Umsatzsteuer an („Gemäß § 19 Abs. 1 UStG enthält der ausgewiesene Betrag keine Umsatzsteuer.“) Die Rechnungen belaufen sich auf maximal 150 Euro und insgesamt verdiene ich damit maximal 100-200 Euro im Monat. Mein Arbeitgeber hat eine Plattform, auf der man eben seine Kontoinformationen eingibt und dort gibt es auch Eingabefelder, für seine Steuernummer und seine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer. Jetzt die Frage, um es steuerlich korrekt anzugehen: Muss ich die beiden Nummern dort angeben oder darf ich sie auch weglassen? Muss eine der beiden Nummern auf meiner Rechnung erscheinen? Habe mal gelesen, dass man die Steuernummer erst angeben muss, wenn man pro Rechnung auf über 150 Euro kommt. Der AG-Betrieb ist übrigens ein niederländisches Unternehmen, vielleicht auch nicht unwichtig. Gibt es sonstige Betragsgrenzen, die ich bei meinem Verdienst und in der Rechnungstellung beachten sollte, um es für mich möglichst unkompliziert zu halten? Und muss ich mein geringes Nebeneinkommen zwingend in meiner Steuererklärung angeben oder nicht?

Geringverdiener, nebenjob, rechnung, Steuererklärung, steuernummer, Rechnungsstellung, Kleinunternehmerregelung
Wie rechne ich Fahrtkosten und Spesen als Kleinunternehmer und GbR ab?

Nehmen wir an A und B haben zusammen eine GbR gegründet.

Diese GbR stellt eine Dienstleistung an Unternehmen C. Im Zuge der Dienstleistung entstehen Fahrtkosten (30ct/Kilometer) insgesamt 100€ und zudem fallen Verpflegungskosten insgesamt 11,9€ Netto an. Die GbR stellt dem Unternehmen C nun eine Rechnung i.H.v. 1110€ +19% MwSt.(1000€ für die Dienstleistung + 10€ Bruttobetrag der Verpflegungsaufwände und 100€ Fahrtkosten.). Da alles von Gesellschafter A geleistet wurde, möchte dieser das Geld von der GbR zurückbekommen. Er nimmt die Kleinunternehmerregelung in Anspruch und stellt seine Leistung über 1000€ zzgl der 11,90€ Verpflegung in Rechnung. Dabei wird natürlich keine MwSt. ausgewiesen und die Originalbelege der Verpflegung gehen an die GbR. Die GbR reicht die Belege für einen Vorsteuerabzug beim Finanzamt ein und zahlt die 190€ USt. für die Dienstleistung an das Finanzamt. Damit sollte bis auf die Fahrtkosten alles steuerlich korrekt abgegolten sein. Liege ich damit richtig?

A ist zu diesem Auftrag 333,3 km mit seinem Privatwagen gefahren und hat lt. der Kilometerpauschale von 30ct insgesamt einen Aufwand von 100€. Wie wird das ganze jetzt steuerlich geltend gemacht. Rein logisch gäbe es für mich hier 2 Möglichkeiten.

1. Die GbR macht die Kosten beim Finanzamt als Fahrtkosten geltend und A bekommt 119€. In diesem Fall würde A 0,357€/km bekommen. Die Frage hier ist, wer zahlt die Steuern, Ist es damit abgegolten, dass A bereits bei Sprit, Kfz.Steuer etc gezahlt hat.

2. Die GbR zahlt auch davon 19% an das Finanzamt, wodurch A nur 30ct bekäme. Bei dieser Variante würde das Finanzamt aber doppelt kassieren, da für die Fahrt ja o.g. Steuern (Sprit etc.) bereits gezahlt wurden. Welche der zwei (oder welche weiter Möglichkeit) wäre steuerrechtlich korrekt?

Steuern, UST, Abrechnung, Fahrtkosten, Kleinunternehmerregelung, Spesen
Ich möchte im Nebengewerbe Kleinunternehmer sein, werde Flugtickets kaufen und verkaufen, falle ich unter die Umsatzsteuer?

Hallo liebe Gemeinde, ich möchte als Kleinunternehmer im Nebengewerbe als Reisevermittler Flugtickets von Fluggesellschaften einkaufen (über bestimmte Portale, -> Consolidator) mit Gewinn weiterverkaufen.

Angenommen beträgt der Flugpreis 200€ zum Einkaufspreis, ich werde 20€ Gewinn addieren und es für 220€ an Kunden (Privatkunden) weiterverkaufen. Muss ich als reine Reisevermittler zusätzlich 19% auf den Flugpreis von 220€ addieren? Viele große Reisevermittler (wie fluege . de) verkaufen die Flugtickets schon fast zum Einkaufspreis, weshalb die Vermutung nahe liegt, dass man als Reisevermittler keine 19% Ist aufaddierten muss.

Als Kleinunternehmer sind bis zu 17.500€ Umsatzerlöse möglich. Wenn die Umsatzerlöse von meinen Flugtickets nicht steuerpflichtig ist, dann muss ich doch nur mein Gewinn - also Marge - aufaddieren um an die 17.500€ zu kommen oder nicht?

Wenn ich von den 220,00€ erstmal 19% Ust abgeben müsste, wären das 41,80€. Dann hätte ich ja Verlust.

Müsste ich auf die 220€ die 19% Ust addieren (falls notwendig) dann wäre der Preis in Höhe von 220,00€ + 41,80€ = 261,80€ gar nicht mehr konkurrenzfähig.

Habe ich einen Denkfehler oder vertausche gerade irgendwelche gesetzlichen Regelungen was gar nicht zusammengehört? :(

Ich würde mich über eine Antwort freuen.

Mit lieben Grüßen!

Umsatzsteuer, Flug, Gewinn, Kleinunternehmerregelung, Nebengewerbe
Finanzamt "übersieht" Verlust des Kleinunternehmerstatus

Hallo!

Bin seit vielen Jahren Kleinunternehmer nach §19 UStG mit einem Umsatz, der die 17500 EUR Grenze nicht überschreitet. Mit einer einzigen Ausnahme: 2008 lag ich darüber.

Da ich damals die 50000 Euro-Grenze falsch aufgefasst habe, und zudem noch falsch beraten worden bin (man sagte mir, das FA würde mich dann anschreiben und zukünfitg eine USt-Erklärung verlangen, sobald sie mich nciht mehr als KU betrachten), ging ich also weiterhin davon aus, nicht USt-pflichtig zu sein. Die Jahre danach lagen die Einnahmen ja auch wieder unter 17500 EUR.

Nach meinem jetzigen Kenntnisstand hätte ich aber seit Jan. 2009 USt abführen müssen. Das FA hat dies jedoch bisher nicht bemerkt oder eingefordert!

Jetzt aktuell (2013) liege ich das erste mal wieder über den 17500. D.h. ich bin 2014 in jedem Fall umsatzsteuerpflichtig, was auch meinem eigenen Interesse entpricht. Ich würde sogar für 2013 gerne rückwirkend auf die KU-Regelung verzichten.

Nun aber die Fragen:

Gibt es eine Art Verjährungsfrist, wenn das FA selbst verpasst, vom Unternehmer die USt-Erklärung einzufordern?

Spielt es eine Rolle, dass ich für 2009 zwar umsatzsteuer hätte abführen müssen, aber eigentlich nun seit 5 jahren wieder unterhalb der 17500 Grenze liegen (selbst wenn ich in dieser Zeit USt hinzurechnen müsste)?

Wäre es klug, rückwirkend für dieses Jahr zur USt zu optieren oder eher schädlich?

Mein Tätigkeitsumfeld hat sich mittlerweile leicht geändert. Ich könnte also auch das bestehende Gewerbe abmelden und ein neues anmelden, um dann gleich auf die KU zu verzichten. Findet bei der Gewerbeab- und -neumeldung eine umsatzsteuerliche Prüfung der vergangenen Jahre statt, oder wäre dies evtl. ein Weg, mit etwas Glück keine Nachforderung zu bekommen?

Ich weiß im moment nicht so recht, wie ich mich verhalten soll. Ich habe immer alle EInnahmen ehrlich angegeben und bin etwas irritiert darüber, daß mich das FA damals nicht aufgefordert hat, USt zu zahlen, sie hatten ja meine Umsatzzahlen....

bin dankbar für jeden tipp / jede meinung

Umsatzsteuer, Kleinunternehmerregelung, Umsatzsteuererklärung

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