Hallo zusammen,

ich habe das Problem, dass ich nicht genau weiß, wo ich als Einzelunternehmer mit Kleinunternehmerregelung unentgeltliche Wertabgaben (ca. 100 Euro) eintragen muss.

Bei der Umsatzsteuererklärung 2023 hätte ich diese in die Zeile 21 (Umsatz im Kalenderjahr 2023 (Berechnung nach § 19 Absatz 1 und 3 UStG)) mit hinzugerechnet. Im Gegenzug würde ich diesen Wert in der EÜR 2023 in die Zeile 20 (Sonstige Sach-, Nutzungs- und Leistungsentnahmen) als Bruttobetrag eintragen.

Wäre das so richtig?