EÜR obwohl kein Kleinunternehmer mehr?
Hallo, ab nchstes Jahr bin ich kein Kleinunternehmer mehr. Gewinn dieses Jahr lag bei ca. 25.000€. Jetzt muss ich natürlich nächstes Jahr Umsatzsteuer ausweisen, soweit klar. Aber wie sieht es mit der Bilanzierung aus. Kann ich weiterhin eine einfach Einnahme-Überschuss-Rechnung machen?
3 Antworten
ja, Bilanzierungspflicht erst ab 60.000 € Gewinn, wenn nicht nach anderen Gesetzen bilanzierungspflichtig
Der Gewinn ist für die Beurteilung, ob man KU ist, keine Rolle. Ich kann Millionengewinne machen und trotzdem KU sein. Beispielsweise wenn ich ausschließlich oder fast ausschließlich steuerfrei vermiete.
Ausschlaggebend sind die im Inland umsatzsteuerpflichtigen Umsätze.
Umgekehrt lässt die Tatsache, dass die im Inland umsatzsteuerpflichtigen Umsätze im vergangenen Jahr 17.500 Euro überstiegen haben (bzw. im laufenden Jahr 50.000 Euro voraussichtlich übersteigen werden) kein Indiz für eine bestimmte Gewinnermittlungsart.
Umsatzsteuer und Einkommensteuer hat ungefähr soviel mit einander zu tun wie Auto und Motorrad. Beides Kraftfahrzeuge, aber eins davon hat nicht mal ein Lenkrad, was das andere jedoch nicht interessiert.
was hat die Grenze aus der Umsatzsteuer (Kleinunternehmerregelung) mit der Einkommensteuer (Gewinnermittlungsart) zu tun?
komisch ....
enno hat genau das gleiche gesagt .....
warum war seine Antwort nicht unqualifiziert?
Danke für die unqualifizierte Auskunft...