Kleinunternehmerregelung im 2.Jahr - Rumpfjahr vs. Kalenderjahr?

1 Antwort

Also wenn ich den §19 UStG und die vielen Antworten hier richtig verstehe, bist Du KU für das gesamte Jahr 2017 soweit Du in 2016 unter 17.500,-€ lagst und für das Jahr 2017 am 1.1.17 weniger als 50.000,-€  Umsatz zu erwarten war.

Demnach ergibt sich im Nachhinein keine USt-Pflicht für 2017, auch wenn der Umsatz wider Erwarten über 50.000,-€ ansteigt.
Siehe hierzu auch die unten angezeigte Frage mit der Überschrift “Kleinunternehmer -- normales Gewerbe“ und dort vor allem die Antwort/Kommentare von Enno.