Dienstwagen als Kleinunternehmer gekauft, als normaler Unternehmer verkaufen
Hallo,
ich habe meinen Dienstwagen als Kleinunternehmer gekauft. Ich habe damals den vollen Preis bezahlt, also inkl. MwSt. und konnte diese so auch nicht abführen. Kann ich diese MwSt. nachträglich irgendwie zurückkriegen, z.B. beim Verkauf? Wenn ich jetzt den Dienstwagen verkaufe, verkaufe ich diesen zzgl. MwSt. oder ohne? Aber wenn der Käufer auch Unternehmer ist, ist es dann eine steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferung, und ich verkaufe ihm das Auto ohne MwSt.?
Danke!
Paul
1 Antwort
Kann ich diese MwSt. nachträglich irgendwie zurückkriegen, z.B. beim Verkauf?
Wenn du den Wagen aus dem Unternehmen verkaufst, stellt sich als erstes die Frage, ob du immer noch Kleinunternehmer bist. Falls ja, wird auf den Verkauf keine MWSt erhoben. Weil keine MWSt erhoben wird, ändert sich noch immer nichts daran, dass du auch nicht zum Vorsteuerabzug aus dem Kauf berechtigt bist.
Falls du nicht mehr Kleinunternehmer bist, ist der Verkauf umsatzsteuerpflichtig. Insofern ändern sich dann aber auch die Verhältnisse gegenüber dem Kauf und die damals an den Lieferer bezahlte Umsatzsteuer wird nunmehr als Vorsteuer abziehbar (§ 15a UStG).
Wenn ich jetzt den Dienstwagen verkaufe, verkaufe ich diesen zzgl. MwSt. oder ohne?
Wenn du immer noch Kleinunternehmer bist, ohne. Falls nicht mehr, dann mit.
Aber wenn der Käufer auch Unternehmer ist, ist es dann eine steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferung, und ich verkaufe ihm das Auto ohne MwSt.?
Eine innergemeinschaftliche Lieferung liegt nicht dadurch vor, dass der Käufer Unternehmer ist, sondern dadurch, dass das Auto beim Verkauf über die deutsche Grenze ins europäische Ausland gelangt und der Käufer den Kauf als innergemeinschaftlichen Erwerb zu versteuern hat. Nur falls diese Voraussetzungen gegeben sind, ist die Lieferung ins europäische Ausland umsatzsteuerfrei.
D.h. ich kann die MwSt. die ich damals beim Kauf bezahlt habe, jetzt (nach einem Jahr) vom Finanzamt zurückerhalten?
Hab ich doch gesagt.
Kann ich die MwSt. jetzt vom Finanzamt zurückverlangen?
Ja. Dein Steuerberater wird doch wohl wissen, was § 15a UStG ist.
Ich verkaufe ihm mit MwSt. (auf der Rechnung MwSt. ausgewiesen)
Ja.
als Unternehmer erhaltet er den Betrag in Höhe der MwSt. vom Finanzamt zurück, oder?
Das hängt nicht von dir und deiner Umsatzsteuerpflicht ab. Die ist dafür nur eine Randvoraussetzung.
Sehr schön erläutert, Herr Kollege.
Und vor allem endlich mal eine inhaltlich und sprachlich ansprechende Frage. Nach dem "Erzihungsgeldbäantragen" und der Umsatz,steuer,sonder,prüfung eine echte Wohltat.
Vielleicht sollte man hier noch den 15a etwas stärker herausstellen. Der Fragesteller meint augenscheinlich, er könne die komplette Vorsteuer zurückbekommen.
Vor allem sieht es auch so aus, als wisse er nicht, WIE man das nun anstellt, die - anteilige - Vorsteuer zu bekommen.
Soll ich? Du?
Mach du. Mich hat er nicht nach 15a gefragt, vor allem nicht danach, wie man das macht. :-)
Nein, ich bin nicht mehr Kleinunternehmer.
D.h. ich kann die MwSt. die ich damals beim Kauf bezahlt habe, jetzt (nach einem Jahr) vom Finanzamt zurückerhalten? Ich dachte entscheidend ist, wann der Kauf stattfand, und das war zu Kleinunternehmerzeit.
Einfaches Beispiel: Ich (Selbstständiger) habe letztes Jahr als Kleinunternehmer ein Gebrauchtwagen inkl. MwSt. gekauft. Kann ich die MwSt. jetzt vom Finanzamt zurückverlangen?
Unabhängig davon: Ich will das Auto an einen anderen Selbsständigen verkaufen. Ich verkaufe ihm mit MwSt. (auf der Rechnung MwSt. ausgewiesen) und als Unternehmer erhaltet er den Betrag in Höhe der MwSt. vom Finanzamt zurück, oder?