Name des Unternehmers auf Umsatzsteuer korrigieren?

Hallo alle zusammen,

mir wurde dieses Jahr mitgeteilt, dass ich als freiberuflicher Künstler (Kleingewerbe, Einzelunternehmer) im Hauptvordruck zur Umsatzsteuererklärung (2022) bei den Allgemeinen Angaben meinen eigenen persönlichen Namen eingeben muss unter "Name des Unternehmers". Andere Namen müssten sonst wohl im Handelsregister aufgenommen werden.

Leider war mir das zur Zeit meiner Tätigkeitsaufnahme nicht bewusst, sodass ich in der Ust. Erklärung (2021) versehentlich einen "Fantasienamen" für meine gestalterischen Tätigkeiten eingetragen habe (z.B. Studio XY). Das Finanzamt wurde über den Studionamen informiert, als sie mir damals die neue Steuernummer überreicht haben

Folgende Fragen wären nun:

  1. Muss und kann ich Ust. Erklärung von 2021 korrigieren und meinen tatsächlichen Namen eintragen?
  2. Welche Konsequenzen könnte das mit sich ziehen, wenn ich nun in der aktuellen Ust-Angabe 2022 meinen tatsächlichen Namen anwende anstatt der in der 2021, sodass das Finanzamt eine Diskrepanz in der Namensgebung merkt?

Alle anderen Angaben wie etwa die Einnahmen, den Status des Kleinunternehmens und Freiberufler sind nicht von der Korrektur betroffen.

Vielen Dank für euere Zeit und Unterstützung! Ich hoffe, dass mir jemand da etwas Licht ins dunkle bringen kann.

Freiberufler, Kleingewerbe, Kleinunternehmer, Fehler, Konsequenzen, Kleinunternehmerregelung, Korrektur, Umsatzsteuererklärung
Kleinunternehmer Frage - Alibaba/Ecommerce?

Hallo,

ich möchte bei Alibaba/Aliexpress Waren bestellen und Online damit handeln (B2C). Umsatz wird unter 22.000€ liegen. Nun stehe ich vor der Entscheidung ob Kleinunternehmer oder nicht.

Das mit der Mehrwertsteuer/Umsatzsteuer verstehe ich noch nicht ganz. Und ob ich durch die Kleinunternehmerregelung einen Vorteil hätte oder nicht. Beziehungsweise auch ob ich alle Kosten im Blick habe oder etwas vergesse.

Fall1 - Regelbesteuerung

  1. Kauf Ware Alibaba / Aliexpres inkl. 19% Einfuhrumsatzsteuer für 100€(automatisch beim Kauf).
  2. Netto Preis in Deutschland inkl. Marge 150€
  3. 19% Umsatzsteuer aufschlagen und auf Rechnung ausweisen = VK Preis 178,5€.
  4. Vorsteuer 19% der Rechnung beim FA geltend machen und Geld zurück holen = 28,5€.

= 50€ reiner Gewinn

Fall2 - Kleinunternehmer

  1. Kauf Ware Alibaba / Aliexpres inkl. 19% Einfuhrumsatzsteuer für 100€(automatisch beim Kauf).
  2. Netto Preis in Deutschland inkl. Marge 150€
  3. VK Preis in Deutschland ohne Umsatzsteuer = 150€
  4. Keine Vorsteuer Rückerstattung vom FA = 0€

= 50€ reiner Gewinn

Der Gewinn pro Stück bleibt im Endeffekt gleich wenn ich das richtig sehe. Die 19% Kostenersparnis kann genutzt werden um den VK Preis zu drücken oder den Gewinn zu erhöhen?

Wenn ich irgendwann über der Grenze liege und in Regelbesteuerung wechsle muss ich die Produkte im schlimmsten Fall 19% teurer machen.

Ist das so korrekt?

Grüße

Umsatzsteuer, Kleinunternehmerregelung

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