Können Freiberufler Gold als Ausgabe deklarieren?

1 Antwort

da es eine Wertanlage für mein Geschäft ist?

Und genau aus diesem Grund geht es ins Anlagevermögen ein.

Im Gegensatz zu einem Goldhändler, dort wäre es Betriebsausgabe, weil Handelsware. Müßte aber ggf. über die Inventur als Bestand in die Bilanz aufgenommen werden. Ausser der Goldhandel wäre so klein, dass der nur eine EÜR macht.

Hallo, ich betreibe eine freiberufliche Tätigkeit die nichts mit Gold zu tun hat, sondern mit Internetseiten betreiben. Da ich Freiberufler bin kann ich immer eine EÜR machen, unabhängig vom Einkommen. Kann ich also Gold einfach als Ausgabe in der EÜR auflisten?

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@Adam88

Habe ich doch geschrieben, da Du keinen Goldhandel betreibst, sondern Freiberufler bist, ist der Goldkauf eineErwerb einer Anlage, ein Spekulationsobjekt.

Lieber im Privatvermögen kaufen, dann wäre ein Gewinn später mal steuerfrei.

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@Adam88

Wenn die Ausgabe betrieblich veranlasst ist ginge dass, wenn nicht dann nicht.

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@heinerbumm

WAs soll die Anschaffung von Gold als Handelsware bei einem Freiberufler veranlassen?

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@Adam88

Das ist gleich mehrfach falsch. IT-ler nennen sich zwar Freiberufler, sind es aber nicht im steuerrechtlichen Sinne. Wenn Du EÜR machst ist das im steuerrechtlichen Sinne ein Kleingewerbe. Der Kauf eines Anlagegutes, das nichts mit Deinem Gewerbe zu tun hat wird sicherlich nicht als Betriebsausgabe anerkannt. Vielleicht nur übersehen. ;-)

von: Heinrich Butschal, Goldschmiedemeister und Gutachter für Schmuck und Diamanten

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