Fortbildungskosten bei Minijob?

1 Antwort

Beim (echten) Minijob gibt es kein steuerpflichtiges Einkommen. Sämtliche Werbungskosten (z. B. Fahrtkosten, Fortbildungskosten) beim Minijob sind also einkommensteuerlich nicht zu berücksichtigen.

Wenn Du allerdings für eine derzeit (noch) nicht ausgeübte, aber angestrebte lohnsteuerpflichtige Tätigkeit Fortbildungskosten hast, dann könnten diese zu negativen Einkünften aus unselbständiger Arbeit führen. Diese negativen Einkünfte können mit anderen steuerpflichtigen Einkünften (z. B. aus Vermietung und Verpachtung, aus selbständiger Tätigkeit, aus Kapitaleinkünften) verrechnet werden.

Ja.

Und das negative Einkommen kann doch bei Zusammenveranlagung mit den Einkünften des Ehemanns verrechnet werden. Oder?

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@Andri123

Nein, es vermindert höchstens das zu versteuernde Einkommen.

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