Versicherungsleistung nach Scheidung

Also ich und mein Ex-Mann hatten eine Unfallversicherung. Er war versicherte Person und ich auch.

In der Trennungsphase stürzte ich schwer, so dass mein linker Arm stark eingesschränkt ist. Nun ist es zur Auszahlung der Invaliditätsleistung gekommen (auf sein Konto) (inzwischen sind wir aber schon geschieden).

Kann er Ansprüche an dem Geld stellen?? Er meinte lt. seinem Anwalt, würde ihm im Falle eines Prozesses, den er gewinnen wird, die Hälfte zustehen??

Jetzt habe ich hier aber einen Artikel gefunden, wo dies bzgl. der Unfallversicherung aber wiederlegt wird: "Ist auch der andere Ehegatte namentlich mitversichert, endet sein Versicherungsschutz, wenn der Versicherungsnehmer ihn wieder aus dem Vertrag herausnehmen lässt. Für den Regelfall besteht zwischen dem Versicherungsnehmer und dem anderen Mitversicherten („der Versicherte“) ein Treueverhältnis, aufgrund dessen der Versicherungsnehmer die Leistungen der Versicherung an den mitversicherten weiterzuleiten hat. (Es sind aber Ausnahmekonstellationen denkbar). Auch hier gilt: im konkreten Fall muss anwaltlicher Rat eingeholt werden."

Wie sieht das jetzt rechtlich so aus?? Steht Ihm was zu?? Wenn ja wieviel?? Würde er einen Prozess zu seinen Gunsten gewinnen??

Bin auf Arbeitssuche, aber werde leider immer abgelehnt, sogar das Arbeitsamt weigert sich mich mit diesem Arm zu vermitteln :-( (Erhalte aber auch keine Leistung vom Arbeitsamt).

Könnt Ihr mir da Auskinft geben??

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Das Kind ist beim Vater privatversichert. Die Eltern leben in Scheidung. Das Kind lebt bei der Mutter. Wer zahlt Eigenbeteiligung für Kieferorthopädie?

Wer der Eltern zahlt im Rahmen der kieferorthopädischen Behandlung die Eigenbeteiligung in Höhe von 20% bei einer privaten Krankenversicherung? Die Tochter wäre normalerweise bei der Mutter unterversichert, da diese unterhalb der Beitragsbemessungsgrenze verdient. Hier bekäme sie, die 20%ige Eigenbeteiligung nach erfolgreicher, abgeschlossener Behandlung zurückerstattet. Der Vater weigert sich zur Vollmachtserteilung für die Mutter bzgl. Postverkehr, Korrespondenz mit der privaten Kasse. Dies bereitet der Mutter(also mir) erhebliche Probleme im Alltag bzgl. der Rechnungserstattung. Ich habe den Kosten-und Heilplan bzgl. der Behandlung an die Kasse, zwecks Genehmigung geschickt. Das Antwortschreiben erhält aber der Versicherungsnehmer, also der Vater. Auch habe ich keine Einsicht in die Leistungsübersicht der Kasse und bekomme telefonisch auch keine Auskunft-aus Datenschutzgründen. Eine Vollmacht zur Abrechnung mit der Kasse habe ich mir gerichtlich erstritten, da der Vater mehrfach die von den Ärzten erbrachten Leistungen nicht zahlte, sich aber von der Krankenkasse die Rechnungsbeträge gutschrieben ließ. Oft wurde eine Behandlung für meine Tochter vom Arzt abgelehnt, da der Vater noch Außenstände hatte. Es war einfach beschämend. Er weigert sich nun den Kosten-und Heilplan für die Kieferorthopädie zu unterschreiben. Ich arbeite in Teilzeit und bin alleinerziehend mit 2 Kindern. Die Arzttermine für das Zähneziehen und Bracketsaufkleben sind schon vereinbart. Wie ist hier die Rechtslage?

Familie, gesetzliche Krankenversicherung, GKV, krankenkasse, Krankenversicherung, PKV, private krankenversicherung, scheidung
durch kredit zugewinnausgleich schmälern?

Hallo, ich bin neu hier und habe eine recht schwierige Frage. folgender Fall: ein Ehepaar lässt sich scheiden und lebt derzeit im Trennungsjahr,eine gütliche Einigung ist nicht möglich. Im Laufe der Ehe wurden 2 Wohnungen gekauft,welche aber nur über den Ehemann laufen Kredite,Grundbuch (Auflassungsvermerk) auch wurde ein Auto auf Kredit angeschafft. Die Kredite sind derzeit noch am laufen. Nun möchte die Ehefrau eine der Wohnungen haben, obwohl sie keinen Pfennig dazu beitrug und entgegen allen getroffenen und leider nicht beglaubigten Vereinbarungen.

Meine Frage ist,kann sie eine Wohnung verlangen oder nur einen Teil des Wertes der Wohnungen? Weiterhin stellt sich die Frage,da die Kredite/Verbindlichkeiten mit einbezogen werden in der Berechnung,ob man einen weiteren Kredit aufnehmen kann um die Mietwohnung des Ehemannes einzurichten,da die beiden erworbenen Wohnungen vermietet sind,und für eine Heirat mit der jetzigen Lebensgefährtin und dieser neue Kredit dann auch mit in die Berechnung eingeht. Nach Aussage der Anwältin sind alle Verbindlichkeiten die während der Ehe entstehen anrechnungsfähig und da es sich noch im Trennungsjahr befindet und der Scheidungsantrag noch nicht ausgestellt ist sollte es doch möglich sein. Kann man auf diese Weise den Zugewinn etwas schmälern? Ebenso wird mit dem Gedanken gespielt,eine Wohnung auf das Kind aus 1.Ehe zu übertragen um so auch den Zugewinn zu schmälern.

Es mag hart und unfair klingen aber nach diversen gescheiterten Einigungsversuchen und Unterstellungen ist man nicht mehr gewillt mehr als nötig zu zahlen. Vielleicht kann es nachvollzogen werden.

Ich danke für die Hilfe und Antworten im voraus.

scheidung, Zugewinnausgleich
Ich möchte die Hälfte meines Einfamilienhauses auf meine Freundin übertragen, wie ist es dann mit der Grunderwerbssteuer?

Hallo,

meine Fragen beziehen sich auf die Höhe der zu entrichtenden Grunderwerbsteuer bei der Übertragung die helfte eines Einfamilienhauses (in NRW) auf meine neue Freundin (keine Ehegatte/eingetragene lebenspartnerin).

Folgende Eckdaten sind zu beachten: Das Haus wurde 2008 zu einem Kaufpreis von € 290.000 gekauft. Eigentümer: ich zusammen mit meine Ex-Freundin. Wir sind jeweils mit 50 Prozent im Grundbuch eingetragen. Ein Kredit in Höhe von € 255.000 wurde ebenfalls zu jeweils 50 Prozent von uns beiden aufgenommen. € 50.000 flossen als Eigenkapital von meine Seite in die Immobilie.

Inzwischen wurde der Kredit teilweise zurückbezahlt. Die Restkredit liegt nun bei € 248.000.

Jetzt soll nur der Eigentumsanteil von mijn Ex (50 Prozent) auf meine neue Freundin übertragen werden. Weiter soll sich nichts ändern. Auch das Kredit bleibt so wie es ist (50/50). Natürlich übernimmt meine neue Freundin dabei das 50 Prozent Kreditanteil - also € 124.000 - von meinem Ex. Die 50.000 Euro, die ich aus Eigenmitteln eingebracht hat, bleiben auch unangetastet.

Ich weiß nicht genau was der Wert des Hauses im moment ist. Der Wert kann jetzt veilleicht niedriger sein als der ursprüngliche Kaufpreis von € 290.000.

Meine Fragen sind nun:

  • Wie wird die Grunderwerbsteuer bemessen? Wird der damalige Kaufpreis (€ 290.000) zu 50 Prozent veranschlagt? Oder wird bemessen nach der heutige Wert (dann is eine Bewertung erforderlich)? Oder wird bemessen nach der Gegenleistung von € 124.000?;

  • Falls Gegenleistung: Wie müssen wir das Steueramt informieren von diese Gegenleistung? Reicht ein Kaufvertrag zwischen mein Ex und meine neue Fruendin, wobei der vereinbarte Kaufpreis € 124.000 ist?

  • Wenn das Haus immer noch € 290.000 wert sein soll, kann es dann so sein dass Schenkungsteuer bezahlt werden muss? 290.000 – 248.000 = 42.000. Davon 50% ist € 21.000 und damit genau € 1.000 mehr als das Freibetrag. Wie wird sowas berechnet?

Mir ist klar, dass es viele Fragen sind, aber ich bin sehr gern gut vorbereitet.

SEHR vielen Dank im voraus für Ihre Antworten!

Mit freundlichen Grüßen,

Roy

Grunderwerbssteuer, Hausverkauf, Immobilien, scheidung, Schenkungssteuer
Ex Schwiegereltern Darlehen oder Schenkung?

Hallo,

folgender Sachverhalt: Mit Exeheman 13 Jahre zusammen, während dieser Zeit viele Zuwendungen seiner Eltern, oft ganz klar als Geschenk bezeichnet (Weihnachten etc). Außerdem zwei große Summen (in jeweils kleineren Teilbeträgen ausbezahlt) überwiegend BAR. Die eine Summe zur Finanzierung meiner Selbsständigkeit, die andere große Summe für den Hauskauf. Es gibt mit Bleistift geschriebene Zettel mit Summen, Datum und meinem Kürzel - keinen Vertrag oder Rückzahlungspflicht oder ähnliches. Während der Ehe war Rückzahlung nie ein großes Thema. Hin und wieder haben wir etwas überwiesen - wurde aber nie "verlangt". Nach der Trennung sagte Exschwiemu überraschend zu mir, dass sie Summe x von mir haben wolle. Diese Summe lag weit über den beiden großen Summen und ich reaierte überrascht und verärgert. Das Thema schlief nun fast zwei Jahre - doch nach Tod von Exschwiemu hat nun der Vater meines Exmannes einen Anwalt konslutiert und das sog. Darlehen gekündigt. Die Summe ist deutlich niedriger als die erst genannte, aber immer noch sehr sehr hoch. Es ist nie klar besprochen worden, was nun Darlehen oder Schenkung war, was nur mir galt, was uns beiden und es gibt keine Verträge und so gut wie keine Überweisungen, da eben fast alles bar ausgezahlt wurde. Dafür gibt es keine Zeugen (außer mein Exmann lügt), da ich fast immer alleine mit seiner Mutter Kaffee getrunken habe und sowas besprochen habe. Ich bin gerne bereit, etwas zurückzuzahlen, ich war damals ja auch sehr dankbar. Aber ich sehe es nicht ein, nach der Trennung und nun nach ihrem Tod für Summen verantwortlich zu sein, die ich ungerecht finde. Wie sind meine Chancen vor Gericht? Was passiert, wenn mein Exschwiegervater oder mein Exmann lügen und als Zeugen aussagen, was sie aber nie waren? Wie ermittelt das Gericht eine gerechte Summe aus so einem Durcheinander von Schenkung und Darlehen? Sind Zettel mit Summen ein Beweis für ein Darlehen?

Darlehen, scheidung, schenkung
Scheidungsunterhalt bei Mini-Rente sowie Hartz-IV-Bezug

Mein 64-jähriger Mann ist ausgezogen und will nach 30 Jahren die Scheidung. Er bezieht inzwischen eine Rente in Höhe von ca. 600 Euro, wohnt in seinem eigenen Haus (3 Wohnungen), das er geerbt hat (wir haben Gütertrennung). Inzwischen hat er noch eine Wohnung davon offiziell für 350,-- Euro an seine 29-jährige Geliebte vermietet, die Hartz-IV bezieht. Ich bezweifle, dass die Dame die Miete tatsächlich zahlt, weil er kürzlich mal erwähnte, sie würde ihm die Miete bar übergeben, da sie keinen Dauerauftrag zwecks Mietüberweisung hätte. Ich selber bin Hartz-IV-Empfängerin und lebe mit der gemeinsamen 22jährigen Tochter zusammen in einer Wohnung. Die Tochter hat einige Semester studiert, weswegen sie dann komplett vom Hartz-IV-Bezug ausgeschlossen war. Jetzt wird wohl eine Exmatrikulation stattfinden und neuerlicher Hartz-IV-Bezug, bis dementsprechende Arbeit oder Ausbildung gefunden ist, d.h. wir würden dann für 2 Personen wieder Hartz IV bekommen. Wie sieht es denn bei einer Scheidung aus, muss einer von uns beiden dem anderen Unterhalt bezahlen? Außerdem habe ich die Möglichkeit, demnächst einen 450,-- Euro-Job zu bekommen, wovon ich ja lt. Jobcenter 170,-- behalten dürfte. Ich mache mir jetzt Sorgen darüber, dass ich diesem Menschen möglicherweise noch Unterhalt zahlen muss. Der Hartz-IV-Bezug meiner Tochter würde ja wohl hoffentlich nicht dazugerechnet werden.

Außerdem käme ja auch noch der Versorgungsausgleich dazu, der von Amts wegen durchgeführt wird. Durch diesen VA bekäme ich wieder Rentenanteile von ihm dazugerechnet, da er mehr verdient hat als ich. Das müsste ja dann wieder von seiner Rente abgezogen werden, so dass ich dann vielleicht wieder eher unterhaltspflichtig ihm gegenüber wäre?

Rente, Familienrecht, jobcenter, scheidung, unterhalt, Arbeitslosengeld II, Versorgungsausgleich

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