Haus von zwei auf eine Person umschreiben lassen!?
Hallo,
ich hoffe, ich bin hier richtig!?
Die Situation:
Meine Frau und ich leben getrennt. Die Scheidung steht quasi vor der Tür.
Wir sind beide zu gleiche Teilen Eigentümer einer (noch nicht abbezahlten) Immobilie. Noch etwa 180.000 sind abzutragen. Verteilt über 5 Darlehen stehen unserer beider Namen als Vertragspartner drüber.
Die Immobilie sollte (meiner Meinung nach) nun vermietet werden, da ein Verkauf zu diesem Preis nicht möglich scheint. Meine Frau (Angestellte) möchte jedoch sozusagen mit der Immobilie nichts mehr zu tun haben. Alleine schon, weil wir ja nach der Scheidung quasi automatisch in eine GbR (als Vermieter) träten und sie darüber hinaus befürchtet, dass z.B. bei Mietausfall ihre begrenzten Mittel angegriffen werden könnten.
Daher sträubt sie sich nun, das Haus zu vermieten.
Frage: Kann ich das Haus auf meinen Namen umschreiben lassen? Aber in der Form, dass die Bank hier außen vor bleibt. Sie würde ja vermutlich weder meine Frau noch mich als Haftender aus dem Vertrag lassen.
Ich meine, ein Jurist hat mir mal erzählt, dass dies möglich sei, ohne dass die Bank hier involviert ist. Vermutlich relevant ist, dass ich ab November arbeitslos werde.
Weiß jemand Rat?
Vielen Dank
3 Antworten
Anstehende Arbeitslosigkeit und eine bevorstehende Scheidung - da sollte man sich erst einmal mit seinem Scheidungsanwalt ausgiebig beraten, denn Banken werden kein Interesse zeigen den verbliebenen verdienenden Eheteil aus der Haftung zu entlassen, selbst dann, wenn sich das Objekt selbst finanzieren würde.
Grundbuchänderungen ohne die Banken zu involvieren werden auch nicht dazu führen, dass diese gelöscht werden können - also bleiben beide bis zur Abzahlung in Haftung. Nur durch einen Verkauf mit dem alle Verbindlichkeiten abgelöst werden können würde das Problem gelöst werden. Aber den willst Du ja nicht.
Danke für Deine Reaktion. Das Haus läuft plus/minus 0. Die zu erzielende Miete geht an die Bank. Da gibt es nirgends Gewinne. Die Darlehen werden von der Miete fast exakt abgedeckt. Die Abbezahlung des Hauses werden wir nicht mehr erleben. Man kann es dann verkaufen, wenn der Verkaufspreis die VB gegenüber der Bank abdeckt und sofern dann nicht die Vorf.-Entschädigung reinfunkt.
„ ...ein Jurist hat mir mal erzählt, dass dies möglich sei, ohne dass die Bank hier involviert ist ...“ Wie soll das gehen, ich nehme an das hat Dir der Jurist nicht erklärt. Die Bank wird wenn keine weiteren Sicherheiten vorhanden sind keinen von Euch beiden aus dem Vertrag entlassen. Wenn Deine Frau darauf besteht nicht zu vermieten muss das Haus wohl oder übel verkauft werden um das Darlehen abzulösen.