Das Kind ist beim Vater privatversichert. Die Eltern leben in Scheidung. Das Kind lebt bei der Mutter. Wer zahlt Eigenbeteiligung für Kieferorthopädie?
Wer der Eltern zahlt im Rahmen der kieferorthopädischen Behandlung die Eigenbeteiligung in Höhe von 20% bei einer privaten Krankenversicherung? Die Tochter wäre normalerweise bei der Mutter unterversichert, da diese unterhalb der Beitragsbemessungsgrenze verdient. Hier bekäme sie, die 20%ige Eigenbeteiligung nach erfolgreicher, abgeschlossener Behandlung zurückerstattet. Der Vater weigert sich zur Vollmachtserteilung für die Mutter bzgl. Postverkehr, Korrespondenz mit der privaten Kasse. Dies bereitet der Mutter(also mir) erhebliche Probleme im Alltag bzgl. der Rechnungserstattung. Ich habe den Kosten-und Heilplan bzgl. der Behandlung an die Kasse, zwecks Genehmigung geschickt. Das Antwortschreiben erhält aber der Versicherungsnehmer, also der Vater. Auch habe ich keine Einsicht in die Leistungsübersicht der Kasse und bekomme telefonisch auch keine Auskunft-aus Datenschutzgründen. Eine Vollmacht zur Abrechnung mit der Kasse habe ich mir gerichtlich erstritten, da der Vater mehrfach die von den Ärzten erbrachten Leistungen nicht zahlte, sich aber von der Krankenkasse die Rechnungsbeträge gutschrieben ließ. Oft wurde eine Behandlung für meine Tochter vom Arzt abgelehnt, da der Vater noch Außenstände hatte. Es war einfach beschämend. Er weigert sich nun den Kosten-und Heilplan für die Kieferorthopädie zu unterschreiben. Ich arbeite in Teilzeit und bin alleinerziehend mit 2 Kindern. Die Arzttermine für das Zähneziehen und Bracketsaufkleben sind schon vereinbart. Wie ist hier die Rechtslage?
2 Antworten
Hallo, das vernünftigste wäre, das Kind jetzt schon zu eigenem Beitrag bei der Kasse der Mutter zu versichern. Denn ab Scheidung ist das Kind beitragsfrei bei der Mutter versichert, der Vater wird die private Versicherung des Kindes kündigen und der private Heil- und Kostenplan nebst Zusage kann in die Tonne.
Da sind die 180 EUR für das Kind für die restlichen Monate bis zur Scheidung das kleinere Übel.
Bei dem beschriebenen Vorgehen des Vaters wird alles andere nicht funktionieren.
Viel Glück
Barmer
Hallo barmer, hallo lici12,
ein Wechsel von der PKV in die GKV ist vor der Scheidung nicht möglich. Eine freiwillige Mitgliedschaft ist vorher nicht möglich, da keine der Voraussetzungen nach § 9 Abs. 1 SGB V zutrifft. Bei der Geburt des Kindes bestand für 3 Monate eine Wahlmöglichkeit zwischen GKV und PKV.
Gruß
RHW
Hallo,
ist die Scheidung schon rechtskräftig?
Wenn nein: Liegen die Bruttoeinkünfte (nach Abzug der Werbungskosten) des Kindesvaters höher als 56.250 Euro jährlich?
Besteht die private Krankenversicherung für das Kind bereits länger als 3 Monate?
Hat der Kindesvater als Beamter o.ä. Anspruch auf Beihilfe?
Gruß
RHW
Hallo,
danke für die Rückmeldung. Die Bruttoeinkünfte liegen nach Abzügen nicht höher als o.a. Betrag.
Die PKV besteht ab Zeitpunkt der Geburt, also jetzt schon 12 Jahre.
Der Vater hat keinerlei Ansprüche auf Beihilfe etc.
Gruß
Wenn die Bruttoeinkünfte des Vaters inkl. Weihnachts-/Urlaubsgeld, Miet- und Zinseinkünften (aber nach Abzug der vom Finanzamt anerkannten Werbungskosten) unter 56.250 Euro liegen, kann das Kind kostenlos über die Mutter familienversichert werden. Dies ist auch rückwirkend möglich.
Die PKV kann aber nur 3 Monate rückwirkend ab Beginn der Familienversicherung gekündigt werden. Sonst ist die Kündigung nur zum Ende des Monats, in dem die Kündigung bei der PKV eingeht, möglich.
http://www.gesetze-im-internet.de/vvg_2008/__205.html
-> Absatz 2
Belege über die Zahlung der 20% gut aufbewahren (von welchem Konto wann gezahlt?). Wenn der Kindesvater (auch) das Sorgerecht hat, hat er unter bestimmten Umständen Anspruch auf Erstattung der 20%.
Sorry, die Einkünfte liegen höher als o.a. Betrag.(hatte mich vertippt!) Geschieden sind wir nach 4,5 jährigem Rechtsstreit immer noch nicht! Ich kriege meine Tochter ohne seine Zustimmung nicht aus der PKV. Bin nun am überlegen, ob ich nun alle bevorstehenden Termine zum Zähneziehen und Brackets aufkleben absage. Die Scheidung abwarte und dann meine Tochter aus der Pkv klage, um sie bei mir unterzuversichern.
Ab Rechtskraft der Scheidung (oft nicht identisch mit dem Scheidungstermin) kann das Kind in die kostenlose GKV-Familienversicherung wechseln. Ob daneben weiterhin eine PKV parallel bestehen bleibt, ist für die GKV ohne Bedeutung. Eine Klage gegen die PKV ist daher nicht erforderlich. Die Beitragsrechnungen der PKV erhält der Ex-Ehemann. Es reicht dann eine nachweisbare Mitteilung über die GKV an den Ex-Eheman (und evtl. die PKV).
Dies setzt voraus, dass der Vater einem Kassenwechsel zustimmt und weiterhin die Beiträge zur freiwilligen, gesetzlichen Krankenversicherung zahlt. Ich als alleinerziehende und in teilzeit arbeitende Mutter kann mir das nicht leisten.