Exfrau eine Abfindung zahlen statt monatlichem Unterhalt - rechtens und steuerlich absetzbar?

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Der Unterhaltspflichtige kann mit dem Berechtigten eine Vereinbarung treffen, in der er anbietet statt des Unterhalts eine einmalige Abfindung zu zahlen.

Die ist meist relativ hoch und kann problemlos im sechsstelligen Bereich liegen.

Von daher wird dabei dringend geraten, ein solches Angebot nur mit anwaltlicher Beratung auszuhandeln.

  1. Natürlich kann man für den nachehelichen Unterhalt eine einmalige Abfindung vereinbaren.

  2. der laufend gezahlte Unterhalt kann nach § 10 EStG mit bis zu 13.605,- Euro als Sonderausgaben abgezogen werden (Realsplitting) wenn der/die Empfänger(in) es versteuert.