Nach Scheidung soll ich aus der Betriebsrente meines Ex-Mannes trotz interner Teilung keine Rente, sondern Ratenzahlung der Summe erhalten. Ist das zulässig?
Ich bin nach der Scheidung ausgleichsberechtigt auch in Bezug auf die Betriebsrente meines Ex-Mannes. Es existiert bei der Firma eine Betriebsvereinbarung über die Auszahlungsmodalitäten in Abhängigkeit von der Höhe des Kapitalwerts der Rente. Nach der Teilung der Betriebsrente liege ich nun mit meinem Anteil unter dem Betrag, ab dem Rente gezahlt wird und soll Ratenzahlungen über mehrere Jahre erhalten. Ich habe aber fest mit einer Rente gerechnet.
Ich dachte, das neue Versorgungsausgleichsgesetz will genau das: auf Dauer angelegte Versorgung des ausgleichsberechtigten Partners, also Rente. Kann nun die Firma die bisherige Rente an meinen Mann hälftig als Ratenzahlung auszahlen? Oder steht das Gesetz nicht über der Betriebsvereinbarung und ich muss eine Rente erhalten?
1 Antwort
Hallo,
im Versorgungsausgleich sollen die Anwartschaften gerecht verteilt werden. Es muss sich dabei aber nicht zwingend um Renten handeln. Wenn die Versorgungsordnung bei gewissen Beträgen eine ratierliche Kapitalzahlung vorsieht, ist da m.E. nicht zu beanstanden.
Was günstiger ist, hängt von der persönlichen Situation und Vorliebe ab.
Viel Glück
Barmer