Nachberechnung Versorgungsausgleich bei Rentenantritt
Bei der Scheidung meines Mannes von seiner 1. Frau wurde lt. des Scheidungsanwaltes ein Rentenanspruch seiner Frau auf eine Ihr zugehörige Betriebsrente vergessen zu berücksichtigen und er wies ihn darauf hin, dies bei Rentenantritt nochmals berechnen zu lassen. Wie muss er das machen? Er geht als Feuerwehrmann bereits mit 60 in Rente.
1 Antwort
Der durchgeführte Versorgungsausgleich ist nicht endgültig. In vielen Fällen kann er bei Renteneintritt korrigiert werden.
Dieses sollte man mit einem Rechtsanwalt oder Fachanwalt für Familienrecht besprechen.
Der Rentenausgleich sollte also neu berechnet werden, damit nichts verschenkt wird, was einem zusteht.