ich will mich von meinem Mann trennen und weiß nicht wie

2 Antworten

Ihr könnt das Trennungsjahr auch in einem gemeinsamen Haushalt vollziehen.

Allerdings: Eine Trennung bei gemeinsamen Wohnsitz ist möglich aber schwer zu beweisen. So müssen "Tisch und Bett" gentrennt sein. Keiner darf mehr eheliche Aufgaben wahrnehmen (getrennte Konten, getrenntes Einkaufen, jeder macht seine Wäsche selbst etc.). Wenn dieses zutrifft kannst Du grundsätzlich Trennungs- und Kindesunterhalt verlangen. Ob Dir Unterhalt zusteht, hängt von Euren Verdiensten, Alter der Kinder, besondere Lebensumstände ab. Soweit es aber oben raus zu lesen ist, wäre er dann unterhaltsverpflichtet.

Also: Einen Anwalt aufsuchen, den Vorschlag vom gemeinsamen und doch getrennten Wohnen machen und versuchen - schon zum Schutz der Kinder - eine einigermaßen saubere Trennung über die Bühne zu bekommen.

Die scheidungswilligen Eheleute können auch wärend des Trennungsjahres in einem Haus wohnen. Wichtig für die Anerkennung des Trennungsjahres ist, dass die Lebensbereiche "Tisch und Bett" getrennt gehalten werden müssen. Übrigens kann man bei Ehen von nur kurzer Dauer auch auf die Dirchführung des Versorgungsausgleichs verzichten und so die Dauer des Scheidungsverfahrens erheblich verkürzen. Informationsquelle: http://www.online-scheidung-anwalt.de/scheidung-online-informationen/fragen-und-antworten/