Was passiert mit einem vererbten Grundstück mit eigenem Haus bei Scheidung?

5 Antworten

Die Antwort von @Franzl0503 war schon mal goldrichtig.

Um es etwas anders auszudrücken, erstmal gehört Dir alles, weil der Grund und Boden Dir gehört (Du hast ihn von der Mutter bekommen) § 94 BGB.

Ab dann wird es schon etwas schwieriger, weil es dann um den Zugewinnausgleich geht.

Der steht ihm sozusagen aus allem zu. 

Basis ist der Wert der Erbschaft zur Zeit als Du es bekamst. Ich mache mal ein Beispiel: Großes Grundstück mit Haus sagen wir damals 300.000,- DM (vereinfacht 150.000,- Euro).

Dann habt ihr ein Haus gebaut. nehmen wir an 100.000,- Euro Baukosten.

Dafür ein Darlehen aufgenommen? nehmen wir an 80.000,- Euro.

Wert des Grundstücks mit 2 Häusern heute 400.000,-. Restschuld 40.000,- Euro. Also 360.000,-.

Dein Anfangsvermögen (Grundstück und Haus) 150.000,-.

Zugewinn 210.000,-. Zugewinnausgleich 105.000,-.

Das muss so aber nicht sein, weil wir vieles nicht kennen.

Als Du das Haus mit Grundstück von der Mutter bekamst, hat sie sich ein Wohnrecht einräumen lassen? Auch die werte wären für damals und Heute festzustellen.

Es gibt viele Einflussgrößen.

IngeThaler 
Fragesteller
 06.11.2017, 12:07

Warum ist mein Anfangsvermögen 150000.-€, wenn Ich das Haus während der Ehe vererbt bekommen habe? Meine Mutter hat sich ein Nießbrauchsrecht einräumen lassen. Außerdem hatte ich ein Ausgangsvermögen von minus 144.000 DM, weil ich mir 2 Jahre vor der Eheschließung eine Eigentumswohnung gekauft habe.

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wfwbinder  06.11.2017, 13:37
@IngeThaler

 Warum ist mein Anfangsvermögen 150000.-€, wenn Ich das Haus während der Ehe vererbt bekommen habe?

Das war eine Annahme von mir, deshalb steht "Beispiel" davor.

 Meine Mutter hat sich ein Nießbrauchsrecht einräumen lassen

Das war ja meine Frage am Schluss meiner Antwort. 

 Außerdem hatte ich ein Ausgangsvermögen von minus 144.000 DM, weil ich mir 2 Jahre vor der Eheschließung eine Eigentumswohnung gekauft habe. 

War die nichts Wert, sondern nur die Schulden vorhanden? Oder haben sich Kaufpreis und Finanzierung ausgeglichen?

Die Frage muss beantwort werden mit:

Wert Grundstück und Haus der Mutter   ???????

- Wert des Nießbrauchs/des Wohnrechts

--------------------------------------------------------------------

= Wert der Schenkung (ERhöhung Anfangsvermögen)

Dann Wert am Ende (Gesamtgrundstück)

- etwaige REstschulden (inkl. Nießbrauch/Wohnrecht)

---------------------------------------------------

= Endvermögen

Das muss dann verglichen werden.

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NasiGoreng  06.11.2017, 12:22

Ab dann wird es schon etwas schwieriger, weil es dann um den Zugewinnausgleich geht. Der steht ihm sozusagen aus allem zu.

Das sind so Regelungen derentwegen ich nicht glaube in einem Rechtsstaat zu leben.

Wenn ein Haus sich in den letzten 20 Jahren im Verkehrswert verdoppelt hat, dann ist das kein Zugewinn, sondern Folge des Kaufkraftschwundes unserer Währung. Da die Preise aller Immobilien ähnlich gestiegen sind, könnte man sich mit dem Verkaufserlös wegen der Transaktionskosten noch nicht einmal ein vergleichbares Objekt kaufen.   

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Inge:

Vermögen, dass ein Ehgegatte nach Eintritt des Güterstandes von Todes wegen oder mit Rücksicht auf ein künftiges Erbrecht durch Schenkung oder Ausstattung erwirbt, wird nach Abzug der Verbindlichkeiten dem

Anfangsvermögen

hinzugerechnet, soweit es nicht den Umständen nach  zu den Einkünften zu rechnen ist (§ 1374 BGB).

Hingegen ist der Wert des von euch beiden erstellten Bauwerks auszugleichen.

IngeThaler 
Fragesteller
 06.11.2017, 11:39

Aber das Grundstück, auf dem unser Haus steht, gehört mir. Er bekommt lt. Aussage eines Anwalts den Zugewinn des Hauswertes innerhalb der letzten 22 Jahre.

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Hallo Inge Thaler,

holen Sie sich Rat bei einem Rechtsanwalt, besser einem Fachanwalt für Familienrecht (oder Scheidungsanwalt) an Ihrem Wohnort. 

Was Sie in der Ehe geerbt oder geschenkt bekommen haben muss bei der Berechnung Ihres Zugewinns so behandelt werden, als ob es bei Heirat schon Ihr Eigentum war. Wie das im Einzelnen gemacht wird können Sie hier nachlesen.

https://www.lattermann-anwaltsbuero.de/vermoegensteilung-artikel/zugewinn-erbe-erbschaft-zugewinnausgleich/

Viel Erfolg

Ich möchte hier nicht antworten, dafür gibt es bessere Spezialisten, aber ich denke für eine Antwort ist es auch noch wichtig zu wissen, wer mit wie vielen Anteilen im Grundbuch steht (und wer das Haus bezahlt hat). Kannst du das noch dazu schreiben?
Nachtrag: Jetzt sehe ich erst, dass das Grundstück Dir allein gehört, dann ist zumindest das klar, sorry, hatte es übersehen. :(


IngeThaler 
Fragesteller
 06.11.2017, 11:10

Das Haus haben wir beide bezahlt, nur das Grundstück, auf dem das Haus steht, gehört mr.

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Wir haben keinen Ehevertrag, sonder Zugewinngemeinschaft.