Scheidungsfolgenvereinbarung durch Insolvenz ungültig?

Mein Exmann und ich wurden Ende 2010 geschieden. Bei Gericht wurde eine Scheidungsfolgenvereinbarung getroffen, in der u.a. festgehalten wurde, dass er mir seine Hälfte unserer Eigentumswohnung gegen Übernahme seiner Bankschulden überschreibt. (Es sind erst rund 10 000 Eur seit Kauf abgetragen, sie ist vollfinanziert, ich zahle sie alleine ab.)

Nach der Scheidung ist er dann einfach monatelang abgetaucht, nach 3 Monaten bekam ich eine Mail, ich solle die Überschreibung in die Wege leiten. Dann tauchte er wieder ab, reagierte nicht auf die Schreiben des Notars und ich bat meine Anwältin die Vollstreckung inkl. Zwangsgld gegen ihn zu beantragen.

Die Frist des Gerichts endete heute. Letzte Woche tauchte er plötzlich auf und ging zum Notar zur Unterschrift. Soweit so gut. Am Samstag kam dann überraschend Post meiner Anwältin.

Darin die Kopie einer Schuldnerberatung. Mein Exmann hat 21 (!) Gläubiger und 28 000 Schulden. Er ist einkommenslos, wird von seiner LG unterhalten. Ich solle einer Vereinbarung zustimmen, dass er nur dann anteilig was zahlt, wenn er über der Pfändungsgrenze Einkommen hat (ich bekommen auch noch 1750 Euro von ihm), sonst müsse er Privatinsolvenz anmelden. Nun hab ich große Sorge, dass ich die Wohnung doch nicht bekomme, trotz Notar. Der wird mich nun im Grundbuch vormerken lassen. Muss ich mir wirklich Sorgen machen?

LG Maerzentchen

Insolvenz, scheidung, Vollstreckung
Besteuerung bei Scheidung und Wiederheirat in einem Jahr!

Hallo! Ich habe ein wirkliches Problem wenige Tage vor Weihnachten am Hals!

Hier die Rahmendaten: Ich bin seit September 2006 geschieden, Steuerklasse 1, 1 Kinderfreibetrag, zu versteuerndes Einkommen für 2006 45.717,- Euro! Im Jahr 2006 habe ich noch Steuerklasse 3 gehabt und war mit meiner Frau (die jedoch nicht arbeitet!) zusammen veranlagt! Meine Frau hat jedoch kurz nach der Scheidung im Dezember 2006 wieder geheiratet, also im gleichen Jahr der Ehescheidung. Ich muß dazu noch anführen, daß wir Anfang 2006 noch zusammen gelebt haben bis Februar!

Mein zuständiges Finanzamt hat mir nachträglich den Einkommensteuerbescheid von 2006 nun korrigiert und nach dem Grundtarif abgerechnet! Ich solle rund 5.400 Euro incl. Zinsen bis zum 28.01.2010 nachbezahlen! Begründung:" Der Einkommensteuerbescheid 2006 war zu ändern, da Ihre von Ihnen in 2006 geschiedene Ehefrau im Kalenderjahr 2006 wieder geheiratet hat und mit Ihrem neuen Ehemanneine Zusammenveranlagung beantragt hat (§26 Abs. 1 EStG)."

Meine Frage: Das ist doch nicht rechtens, oder? Ich habe doch auch für das gleiche Jahr 2006 einen Anspruch auf den Splittingtarif, das wäre doch sonst total ungerecht! Gibt es da ein Gesetz dazu? Wie soll ich mich denn verhalten? Ich habe einen nach wie vor guten Kontakt zu meiner ehemaligen Frau! Im Finanzamt ist Weihnachtsurlaub und ich sitze traurig da über Weihnachten!

Finanzamt, scheidung, Steuererklärung, Steuern, Wiederheirat

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