Exmann verweigert Versorgungsausgleich, spricht von Härtefall und daß ich reichen 2. Ehemann hab?

2 Antworten

Der Versorgungsausgleich bezieht sich aus die ehezeitlichen Versorgungsansprüche. Ob es da noch einen weiteren Ehemann gibt, spielt zunächst mal keine Rolle.

Es gibt meines Wissens höchstens einen Fall, in dem der Versorgungsausgleich auch Härtefälle berücksichtigt, nämlich bei Zahlungen aus einem schuldrechtlichen Versorgungsausgleich.

Schreiben kann der Exmann an das Gericht sehr viel, aber letztendlich wird das Gericht beide Seiten anhören und erst dann eine Entscheidung treffen. Sicherheitshalber solltest Du einen Anwalt hinzuziehen, da es um viele Facetten des Einzelfalls geht.

Seit 01.09.2009 ist der Versorgungsausgleich im Versorgungsausgleichsgesetz (VersAusglG) geregelt.

Inwiefern hier eine Härtefallregelung greift, kann der Fallschilderung nach nicht belastbar beurteilt werden.

Aus deiner Sicht wäre aber grds. mal zu überlegen, ob man einen Anspruch teuer verfolgt, den man nicht braucht oder ob sich das lohnt, was man dafür bekommt :-)

Die Gebühren für das gerichtliche Verfahren richten sich in Familiensachen nach Teil 3, Abschnitt 1 und 2 RVG, i.e. Nr. 3100 ff. VV RVG. Es kann also von deinem Anwalt i. Allg. eine 1,3-Verfahrensgebühr nach Nr. 3100 VV RVG als „Betriebsgebühr“ für den Prozess abgerechnet werden, und, wenn verhandelt wird, eine 1,2-Terminsgebühr nach Nr. 3104 VV RVG sowie die Auslagen(pauschale) und die Umsatzsteuer.

Kostet dich z. B. bei einem Verfahrenswert von 20.000 EUR schlanke 2.521,22 € allein an eigenen Anwaltskosten. Plus halbe Gerichtsgebühr. Wenn man dafür später monatlich 105,05 Rente mehr bekäme, macht das 2 Jahre lang keinen Unterschied, sich vor Gericht daüber zu streiten :-(.

Deinem Exmann fielen Kosten in gleicher Höhe zu.

Da macht es Sinn, außergerichtlich Alternativen wenigstens zu erwägen, die deine Erwartungen an einen angesicherten Lebensabend ebenso berücksichtigen wie seine.

Legt doch mal eure beiden Rentenauskünfte nebeneinander und ermittelt den hälftigen Ausgleichsanspruch der Differenz eurer beider Rentenansprüche. Über diese Summe wäre zu reden.

Eine notariell beglaubigte Vereinbarung über den Abschluss und Beitragsleistung einer Pflege- oder Zusatzrente für dich etwa, die aus laufenden Einnahmen bei vollem späteren Rentenspruch deines Mannes und ihm ebenso ersparten Prozesskosten finanzierbar wäre und deinen Lebensabend genausogut absichert wie ein Versorgungsausgleich, ohne ihm die Luft zu nehmen, wäre die nicht ebenso zielführend?

Zumal niemand weiss, wann und wie viel gesetzliche Altersrente einmal in Jahren tatsächlich ausbezahlt wird?

G imager761