Grundschuldbelastete Immobilie bei Schridung

1 Antwort

  1. Das Grundstück mit Haus gehört einem der Ehepartner und man kann es ihm daher nciht wegnehmen.

  2. Wie die Immobilie im Übrigen behandelt wird, richtet sich danach, ob sie Anfangsvermögen des betreffenden Ehegatten war, oder erst in der Ehe angeschafft wurde.

  3. Aber auf jeden Fall fällt sowohl der Wertzuwachs, wie auch die anteilige Tilgung während der Ehe in den Zugewinnausgleich.

  4. Wenn der Ehepartner, dem die Immobilie gehört, in der Ehe einen Zugewinn (reines Beispiel) von 50.000,- Euro hatte udn der andere einen Zugewinn (Vergleich Anfangs- zu Endvermögen) von 10.000,-, dann muss der der mit dem größeren Zugewinn an den anderen 20.000,- zahlen.

  5. Wie er das bewerkstelligt, ob er noch einen Kredit auf die Immobilie aqufnimmt, oder sie verkauft, st seine Sache.