Scheidung - wie krieg ich meinen Exmann aus dem Grundbuch?

3 Antworten

Dein Mann und Du sind Miteigentümer des Hauses. Wenn Du einen Miteigentümer loswerden willst, kannst Du nichts "streichen" lassen. Es gibt das nur 3 Möglichkeiten: Macht er es freiwillig, findet die Übereignung an Dich statt. Hat er sich wirksam dazu verpflichtet, dann könnte man auf Übertragung des Eigentums klagen. Ansonsten bleibt nur die Teilungsversteigerung mit der Gefahr, dass da ein Dritter mitsteigert und Du das Eigentum verlierst.

Als Miteigentümer muß er hälftig auf Auslagen und Kosten haften. Wenn Du jetzt auf die Haftungsfrage zu sprechen kommst, dann mußt Du Dir aber bewußt sein, dass Du als alleinige Nutzerin des Hauses vorrangig dafür verantwortlich bist, dass zumindest die Absicherung des Dachs zu erfolgen hat. Sich da nur auf die beabsichtigte Generalsanierung des Dachs zu beziehen, reicht nicht. Notfalls muß eben das Grundstück oder der Bürgersteig vor dem Dach vorübergehend gesperrt werden. Unterläßt Du das, könnte die alleinige Verantwortung und auch Haftung bei Dir liegen.

Erstmal Vielen Dank für die Antwort. Es verhält sich so ( Haus vor 2 Jahren gekauft, sehr renovierungsbedürftig) ein Teil ist bereits renoviert. ( er hat nach 3 Monaten festgestellt das diese Arbeit dann doch nix für ihn ist, und hat sich ne andere gesucht) hat nach 1 1/2 Jahren das Haus hier verlassen. Das Haus ist derzeit sogar noch ein bischen weniger Wert als die ausgegeben Gelder. somit hat meine Anwältin bereits geklärt das er keinen Auszahlungsanspruch hat. Da ich sowieso alles zahle und schon die ganze Zeit mehr gezahlt habe. Aus den Bankangelegenheiten ist er bereits draussen. Es handelt sich nur noch um den Notar.

Das Dach ist sehr marode und nicht isoliert. wie hatten bereits den ersten Wasserschaden. Im Sommer wie im WInter schlafen meine Kinder in meinem Bett und ich im Gästezimmer ( im Unteren Stock) da beide Kinderzimmer aufgrund der Kälte / Hitze im Dachgeschoss kaum nutzbar sind.

Ich kann das Dach sowie alle anfallenden Kosten allein tragen. allerdings die Tatsache das er weiterhin im Grundbuch sein Platzhirschrecht belegt stört mich ennorm. Ich weiss ( da er nicht mit Geld umgehen kann) das er jetzt bereits sehr klamm ist. also frage ich mich ob es möglich ist von Ihm die Hälfte der Dachsanierung zu verlangen. Natürlich würde ich ihm dann anbieten das wenn er aus dem Grundbuch geht ich alles allein zahle. Wie stell ich das an?

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Scheidung - wie krieg ich meinen Exmann aus dem Grundbuch?

Garnicht. Ob er seinen Miteigentumsanteil gegen deine Forderungen verrechnet oder dir verkauft oder nicht, kannst du nicht erzwingen. Eine Schenkung erst recht nicht - weshalb sollte er?

Ebensowenig seine Kostentragung, wenn er zahlungsunfähig oder -willig ist. Die schuldest du auch allein und in voller Höhe den Gläubigern gegenüber - da würde ich mit Aufrag der Dachsanierung abwarten wollen :-)

G imager761

zukünftiger Exmann

d.h. also, ihr seid noch verheiratet und die Scheidung läuft? Dann solltet ihr eine Lösung im Zuge der Trennung finden. Möglichkeiten wären: Auszahlung deinerseits, Vermögensausgleich, Teilversteigerung etc.

Im Moment kannst du nur Renovieren, wenn er zustimmt. Stimmt er nicht zu, gibt es auch keine Renovierung.