Nachzahlung Erwerbsminderungssrente aus Versorgungsausgleich?

1 Antwort

Hallo,

mit einem Aktenzeichen kann ich zwar nicht dienen, habe aber mal für dich gegoogelt 

https://www.ihre-vorsorge.de/forum.html?tx_mmforum_pi1%5Baction%5D=list_post&tx_mmforum_pi1%5Btid%5D=18815

und folgende " Expertenantwort " zu einer ähnlich lautenden Frage gefunden:

" besteht im Zeitpunkt der Rechtskraft der Entscheidung über den Versorgungsausgleich bereits ein Rentenanspruch, wird die Rente im Folgemonat der Entscheidung über den Versorgungsausgleich an um Zuschläge (vorausgesetzt der Ex-Partner ist ausgleichspflichtig) verändert.

Besteht dagegen im Zeitpunkt der Scheidung k e i n Rentenanspruch, wirkt sich der Versorgungsausgleich erst bei einem zukünftigen Rentenanspruch aus; d.h. Rente wegen Erwerbsmindung oder einem Altersrentenanspruch.