Wie hoch sind Notarkosten für eine Scheidungsfolgenvereinbarung?

2 Antworten

Danke für die rasche Antwort. Hier das Zitat: "Die Kosten eine Scheidungsfolgenvereinbarung richten sich wie beim Ehevertrag nach dem Vermögen, über das in dem Vertrag Regelungen getroffen werden."

Es geht mir darum, dass über unser Vermögen in dem Vertrag eben keine Regelung getroffen wird. Macht das keinen Unterschied? Weißt du/Weiß jemand anderes hierzu etwas?

Ich kann sehr gut verstehen, dass ein Notar für die Inhalte einer Urkunde eine gewisse Verantwortung hat und nahm bisher an, das diese Verantwortung mit dem Umfang steigt, damit auch die Kosten. Dem ist zumindest hier nicht so?

Danke für weitere Beiträge.

Uwe

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Es geht doch nicht darum, ob in irgendeinem Vertrag über das Vermögen entschieden wurde. Es geht hier darum, dass das Vermögen die Basis für die Notargebühren ist.

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@gammonwarmal

Uwe:

Die notariell beurkundete Scheidungsfolgevereinbarung bezieht sich, wie du schreibst,  ausschließlich auf den Anspruch aus der privaten Rente.

Über alles andere, wie z.B. Unterhalt, Kindesunterhalt, elterliche Sorge, Umgangsrecht, Scheidungskosten, Ehewohnung, Haushaltsgegenstände usw. hattet ihr euch bereits zuvor geeinigt, so dass es hierzu keiner notariell zu beurkundenden Regelung mehr bedurfte.

Wert bestimmend ist somit (nur)  die private Rente, so mein Kostenverständnis.

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@Franzl0503

Wert bestimmend ist somit (nur)  die private Rente, so mein Kostenverständnis.

Dein Kostenverständnis ist scheinbar in der Gebührenordnung für Notare nicht abgebildet.

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@gammonwarmal

gammonnwarmal:

Behandelt  in § 100 (2) GNotKG; vergl. auch  Kommentierung Korintenberg 19. Aufl. 2015.

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