Braucht es eine eigene Steuererklärung bei getrennt lebenden Ehepartnern?

5 Antworten

Kannst Du machen, Du gibst ab und trägst alles ein. Deine Frau muss dann ihren Teil noch abgeben.

Soweit ihr in 2014 noch mindestens einige Tage zusammen gelebt habt, dann kreuze ruhig an, dass ihr die Zusammenveranlagung wählt.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Steuerbevollmächtigtenprüfung 1979, Steuerberaterprüfg .1986
schabau 
Fragesteller
 08.07.2015, 18:58

Na es ginge mir dann erst um 2015. Die Erklärung für 2014 ist bereits erledigt. Ich will dann halt nur keinen Ärger mit dem Finanzamt haben weil ich die Steuererklärung nicht abgegeben habe.

0
wfwbinder  08.07.2015, 20:20
@schabau

Dann mache es für 2015 wie on mir beschrieben, wenn die Trennung erst in 2015 war.

Wäre sie schon in 2014 gewesen, müsstest Du ohnehin allein abgeben.

0
schabau 
Fragesteller
 08.07.2015, 20:44
@wfwbinder

Danke für die hilfreiche Antwort. Darum ging es mir, ob ich meinen Teil der Erklärung separat machen kann und was meine Frau dann macht kann ich ja nicht beeinflussen. Schade ist halt nur, ich hatte meine (unsere) Steuererklärung sonst über Elster abgegeben. Das wird nun bei der nächsten nicht mehr gehen da ich ja zumindest ein kurzes Anschreiben mit den Umständen machen muss und das wird ja, soweit ich weiß nicht mit übertragen.

0
wfwbinder  10.07.2015, 15:31
@schabau

Mache es ruhig über Elster. Lade Dir das Begleitschreiben für die einzusendenden Unterlagen runter und schicke es damit ein.

0

Für das Steuerjahr 2015 ist folgendes zu beachten:

Der einseitige Antrag eines Ehegatten auf getrennte Veranlagung ist jedoch rechtsunwirksam, wenn dieser Ehegatte keine Einkünfte erzielt hat oder seine Einkünfte so gering sind, dass keine Einkommensteuer festzusetzen ist und auch kein Steuerabzug bzw. keine Steuervorauszahlung vorgenommen wurde (R 26 Abs. 3 Satz 4 EStR 2008).

Quelle: http://www.steuernetz.de/aav_steuernetz/lexikon/K-10606.xhtml?currentModule=home

LittleArrow  08.07.2015, 22:04

Ein weiterer Kommentar:

Bezieht allerdings ein Ehegatte keine eigenen Einkünfte, kann er nach Auffassung des BFH nicht wirksam die getrennte Veranlagung beantragen, weil er damit nicht die Zielsetzung verfolgt, sich eigene Vorteile zu sichern, sondern lediglich dem anderen Schaden zufügen will (BFH Urteil vom 10.1.1992, III R 103/87, BStBl II 1992, 297: »Schikaneverbot«). In diesen Fällen steht das Wahlrecht im Ergebnis allein dem anderen Ehegatten zu. Der einseitige Antrag eines Ehegatten auf getrennte Veranlagung ist rechtsunwirksam, wenn dieser Ehegatte im VZ keine positiven oder negativen Einkünfte erzielt hat (R 26 Abs. 3 Satz 4 EStR).

https://www.smartsteuer.de/portal/lexikon/E/Ehegattengemeinschaft.html#D063107000011 Abschnitt 1.3.4

Hier stehen noch mehr Details für Deinen Fall.

0
schabau 
Fragesteller
 09.07.2015, 09:35
@LittleArrow

Ich möchte gar keine getrennte Veranlagung erreichen, den dadurch hätte meine von mir getrennt lebende Frau unnötige Nachteile durch eine Hohe Steuernachzahlung. Es geht mir nur darum, meinen Teil der Steuererklärung einzureichen sodass ich meiner Pflicht auf jeden Fall zunächst nachgekommen bin. Wenn meine Frau dann die Abgabe ihres Teils der Steuererklärung "verschlampt", ist dies dann ihre Angelegenheit.

0
LittleArrow  09.07.2015, 10:25
@schabau

@schabau: Zunächst wollte ich Dich auch nur informieren, wie das bei einer etwaigen getrennten Veranlagung abläuft,  dass Dein Handlungsspielraum dabei begrenzt ist und evtl. zunächst zivilrechtliche Ansprüche durchgesetzt werden müssen, um eine Steuerwirksamkeit zu erzielen.

Du brauchst mangels Einkünften (das habe ich so so richtig verstanden?) keine Erklärung abzugeben. Die gemeinsame Erklärung muss von Dir mitunterschrieben werden. Da Deine Frau sich durch die gemeinsame Erklärung (mangels Einkünften bei Dir) für 2015 substantiell besser stellt, wird sie sicherlich auf Dich zu kommen.

1

Vorab ist zu bezweifeln, dass Sie kein Einkommen haben. Es sei denn, Sie zählen zu den wenigen, die hierzulande von der Natur leben. 

Dann stellt sich die Frage, warum Sie eine Steuererklärung abgeben wollen.

Es bleibt Ihnen aber unbenommen, dies zu tun. Dabei sollten Sie das Finanzamt aber anhand von ein paar Zeilen über die Situation aufklären (und auch wovon sie leben).

Der Rest ist dann Sache der Ex - sie wird sich mit Schätzbescheid und Vollstreckungsstelle herumschlagen müssen.

schabau 
Fragesteller
 08.07.2015, 18:28

Hallo, nun zu dem ersten Zweifel ist zu Sagen, dass ich bis dato in der Tat kein Einkommen hatte da ich (da schwerbeschädigte in diesem Land schlechte Karten haben) keine Anstellung habe meine Frau aber einigermaßen gut Verdient sodass ich auch keinen Anspruch auf Sozialleistung hatte. Dies ändert sich ja nun seit Mitte diesen Jahres. Tja, und der zweite Zweifel steht im Gesetz. Bei der Steuerklassenkombination 3/5 ist man zur Abgabe der Steuererklärung verpflichtet

0
tinycat  08.07.2015, 19:22
@schabau

Der zweite Zweifel bleibt.

Sie haben keine Steuerklassenkombination.

Kein Arbeitsverhältnis - keine Lohnsteuerklasse.

1
schabau 
Fragesteller
 08.07.2015, 20:38
@tinycat

aber natürlich habe ich eine Lohnsteuerklasse auch wenn ich kein Arbeitsverhältnis habe. In meinem Fall ist es die 5 und meine Frau hat die 3. Man "verliert" die Lohnsteuerklasse ja auch nicht wenn man seine Anstellung verliert.

0
tinycat  08.07.2015, 20:40
@schabau

Natürlich haben Sie keine Lohnsteuerklasse - eine solche "ggewinnt" man, wenn man arbeitet. Bei Ihnen ist dies nicht der Fall.

1
schabau 
Fragesteller
 08.07.2015, 20:51
@tinycat

Sind Sie sich da ganz sicher? Dann gäbe es bei Uns eine Kombination 3/keine Lohnsteuerklasse. Etwas Merkwürdig.

Und auch zu den Zeiten als noch Lohnsteuerkarten verschickt wurden stand die Lohnsteuerklasse bereits darauf. Bei mir zunächst die 1 später die 4 und zuletzt die 5.

JEDER ab (keine Ahnung 14 oder 16?) hat eine Lohnsteuerklasse.

0
tinycat  08.07.2015, 22:20
@schabau

"JEDER ab (keine Ahnung 14 oder 16?) hat eine Lohnsteuerklasse" - Sie haben ja Zeit, sich da mal reinzulesen.

Ich lache mit in der Zwischenzeit einen.

1

Mich hat's angeschmiert!Ich Steuerklasse 3, Frau Steuerklasse 5. Seit Januar getrennt, Frau weg.Auskunft Finanzamt: ja wenn Ihre Frau weg ist,so machen Sie doch die Steuererklärung für 2014 getrennt veranlagt,da brauchen also nur Sie unterschreiben.Gesagt-getan. Steuererklärung pünktlich zum 31.05.2015 abgegeben. Getrennt veranlagt-weil Frau ist weg.Nachzahlung nun: 3050 Euro !Noch Fragen?

Anruf beim Finanzamt-ist alles korrekt,ich muss nachzahlen.

Luscinia  09.07.2015, 16:58

Das war doch klar, da Du das ganze Jahr über mit Steuerklasse 3 behandelt wurdest. Wenn die Frau auch noch ihre Erklärung abgegeben hätte/hat, hätte/hat sie was zurückbekommen. Finanzell besser für euch beide wäre natürlich die Zusammenveranlagung gewesen. Die Auskunft vom Finanzamt war allerdings korrekt, mehr brauchen die nicht sagen, das Finanzamt ist schließlich kein Steuerberater. Hättest Du mal lieber einen Steuerberater gefragt.

(Ich verstehe nicht, warum die Leute das mit der Steuerklasse 3 und 5 immer nicht kapieren. Ich habe auch so einen Kollegen, der jammert, dass er so viele Steuern nachzahlen muss, weil seine Frau jetzt auch arbeitet (Mit Klasse 5). Ich sage dann immer, das stimmt nicht, er muss die Steuern nachzahlen, weil er die Klasse 3 hat, und nicht, weil die Frau auch arbeitet. Am Ende soll dann die Frau daran Schuld sein, klar... ...Männer.)

0
Luscinia  09.07.2015, 17:54
@Luscinia

Ach so, vielleicht weiß ja einer von den hier anwesenden Steuerberatern, ob Du noch eine Chance hast, die Sache doch noch zu ändern, evtl. muss das aber schnell gehen. Dazu müsstest Du natürlich Deine Frau ausfindig machen. 

0
tinycat  09.07.2015, 18:27
@Luscinia

Dieses Kompliment an die Männer passt aber nicht ganz.

Ist es doch eine Frau, die hier einen Aufsatz zu StKl. 3/5 schreibt, obwohl er hier nichts zu suchen hat.

Der Fragesteller hat keine Lohnsteuerklasse.

Ich verstehe nicht, warum es immer noch Leute gibt, die z.B. EU-Rentnern eine Steuerklasse zusprechen wollen.

Auch ein selbständiger Hochseefischer hat keine Lohnsteuerklasse.

Das Wort selbst erklärt es doch am einfachsten:   L O H N

0
tinycat  10.07.2015, 07:07

Ja. Warum haben Sie keinen Einspruch eingelegt?

Merke: Anrufe haben keinen Wert !!

1

Für 2014 habt Ihr ja sicher noch zusammen gelebt, und da man nicht nur von der Luft zum atmen leben kann hast Du auch ein Einkommen gehabt. Du erledigst also die Steuererklärung genau wie bisher. Die Angaben die Du nicht machen kannst lässt Du halt weg, so wie zum Beispiel die Einkünfte oder die Unterschrift Deiner getrennt lebenden Frau. 

schabau 
Fragesteller
 08.07.2015, 18:30

2014 habe ich natürlich längst Erledigt. Es ginge mir um die Erklärung für 2015, da habe ich dann vermutlich die Probleme.

1