DDR-Ehe??

3 Antworten

Hallo Blueys, du hast doch vor einpaar Tagen schon hier nach Rat gefragt. Hast du denn schon einen Anwalt konsultiert, nein oder ? Auf die heutige Frage, sowie die von vor ein paar Tagen, hätte dir dein Anwalt konkret Antwort geben können. Ohne Anwalt geht s ohnehin nicht in diesem Fall, das merkst du sicher selbst. " Wenn " das Wörtchen " wenn " nicht wär, .......... was meinst du was wir im Leben alles anders gemacht hätten. K.

Unter BRD-Recht (Unterhalt usw.) hätte ich garnicht erst geheiratet.

Schon wieder ein Vereinigungsopfer. Wenn Dich die Sache so bewegt, dann schau doch mal in den anläßlich der Wiedervereinigung geschlossenen Staatsvertrag und die Überleitungsvorschriften zum BGB. Ist sicher alles irgendwo im Internet veröffentlicht oder sogar im Palandt zu finden, den ich zwar hier liegen habe aber zu faul bin, für Dich nachzusehen. Denn: Erstens bin ich nicht verheiratet, zweitens nicht zu DDR-Zeiten und drittens bekomme ich für das hier kein Geld und da regiert das Lust-Prinzip.

Und ich dachte immer so was bürgerliches wie die Ehe hätte es in der DDR nicht megegeben. Nur freie Liebe.