Neue Wohnung nach Scheidung als doppelte Haushaltsführung absetzbar?

2 Antworten

Eine doppelte Haushaltsführung ist in der Regel nur möglich, wenn die berufliche Situation zwei Wohnorte erfordert. In deinem Fall ist es eher Besitz/Mietverhältnis von zwei Immobilien und damit wirst du keine doppelte Haushaltsführung durch bekommen.

Es fehlt an allen Voraussetzungen, vor allem der beruflichen Veranlassung.

Ganz sicher nicht!

EnnoBecker  01.10.2013, 07:00

Es fehlt schon am doppelten Haushalt.

Meine Kinder wohnen auch hier und da und dort und trotzdem habe ich keinen vierfachen Haushalt.

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