Versicherungsleistung nach Scheidung

4 Antworten

Man muss hier ein paar Dinge unterscheiden.

Wahrscheinlich war Dein Ex-Mann der Versicherungsnehmer und Du in dem Vertrag ebenso versichert. Mit der Scheidung hat sich dies prinzipiell nicht geändert, wenn der Vertrag nicht eine "Ehe" oder zumindest "häusliche Gemeinschaft" voraussetzt. Bis zur Scheidung gilt daher wohl der gemeinsame Vertrag, ggf. sogar darüber hinaus. Die Versicherung hat - da der Schadensfall vor der Scheidung eingetreten ist - auch korrekt ausbezahlt: auf das Konto des Versicherungsnehmers.

Du hast nun zivilrechtlichh einen Anspruch auf Zahlung des gesamten Betrages, da es sich um eine an Deine Person gebundene Versicherungsleistung handelt. Lediglich das Auszahlungskonto war das Deines Ex-Mannes.

Würde es sich um eine Beitragsrückerstattung handeln, so wären in der Tat Dein Ex-Mann und Du zu je 50% an diesem Betrag zu beteiligen.

Ich würde Dir daher empfehlen, anwaltliche Hilfe zu suchen und die Sache klären zu lassen.

Also: Die Zahlung ist nach der Scheidung erfolgt. Damit auch eindeutig Dir zuzuordnen. Allein die Formulierung ein Anwalt würde 50% für ihn herausholen, spricht Bände über den Charakter. Rechtssicherheit bekommst Du über einen Anwalt. Oder rufe die Versicherung direkt an.

Wir stehen vor dem selben Problem. Die Exfrau ist VN, mein Lebensgefährte ist mitversicherte Person, der beim einem Arbeitsunfall seine Hand verlor, seine EX kassiert die Invalidenrente. Wir mussten uns einen Fachanwalt für Versicherungsrecht nehmen - bekommen noch nicht einmal Auskunft von der Versicherung.

Das ist aber kein Grund, das hier nochmal einzustellen.

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Am Versicherungsvertrag beteilt sind - neben dem Versicherer (VR)) -der Versicherungsnehmer (VN) und die versicherte Person. Möglicherweise war Ihr Mann der VN und Sie die (mit)versicherte Person. Im allgemeinen steht dem VN das Recht auf die Leistung zu: also Ihrem Mann. Ihr Invaliditätsschaden scheint aber erheblich zu sein. Ein Fachanwalt - kein x-beliebiger - könnte hierbei helfen.