Wo sind Kinder nach Scheidung zu versichern (private oder gesetzliche Krankenkasse)
Die Mutter arbeitet Teilzeit und ist gesetzlich versichert. Die Kinder waren bisher beim Vater der privat krankenversichert ist konstepflichtig zu versichern. Muss er auch weiterhin die Kinder dort versichern oder könnten die Kinder nun über die Mutter gesetzlich familienversichert werden? Die Kinder leben bei der Mutter!
3 Antworten
Hallo,
ab dem Tag, an dem die Scheidung rechtskräftig wurde, können die Kinder kostenlos über die GKV-Mitgliedschaft der Mutter versichert werden (der Antrag ist von der Mutter zu stellen).
§ 10 SGB V (Die PKV des EX-Ehegatten ist dann ohne Bedeutung).
In der PKV sind für die Kinder aber bestimmte Kündigungsfristen zu beachten:
http://www.gesetze-im-internet.de/vvg_2008/__205.html
Gruß
RHW
die Regelung ist im Grunde so, das die Kinder beim besser verdienenden (sprich Vater ) versichert bleiben. Allerdings ist auch nichts dagegen einzuwenden, das über die Familienversicherung der Mutter die gesetzliche KK in Kraft tritt. Sogar ein späterer Wechsel auf Wunsch zurück in die Private ist möglich, falls auf die Kinder z. B. kieferorthopädische Behandlungen zukommen, die nur unter bestimmten Voraussetzungen von den Gesetzlichen getragen werden. (aktuelle Erfahrungen in der eigenen Familie)
Hallo,
nach der Scheidung ist die Besserverdienendenregelung gegenstandslos.
Alles ist möglich.
Hallo, das liegt daran, dass die Familienversicherung eben keine beliebigen Ketten vorsieht.
Familienversicherung gibt es zunächst für KInder und Ehegatten; für Enkel und Stiefkinder nur, wenn sie auch vom GKV-Mitglied überwiegend unterhalten werden (das ist hier nicht abzusehen, daher könnte eine eigene Versicherung wieder notwendig werden); für Schwiegerkinder übrigens gar nicht.
Natürlich kommt auch eine eigene GKV des Kindes in Frage.