Wie teuer kann eine Scheidung werden bei Rosenkrieg

3 Antworten

Allein das Scheidungsverfahren, also ohne die Verbundsachen Hausratteilung, Unterhalt, Zugewinn und Versorgungsausgleich, berechnet sich nach dem Streitwert eures 3fachen gemeinsamen Nettoeinkommens.

Das sind bei 10.000 EUR satte 2.000 EUR - für jeden :-(

Nun ermittle den Streitwert des Hauses, der Zugewinnansprüche usw. und erkenne: Davon könnte sich jeder einen neuen Polo kaufen, wenn die Anwälte und das Gericht mit euch fertig sind :-O

Übrignes: Prozesskosstenhilfe musst du zürückzahlen, wenn dir Ansprüche zugesprochen werden - kuam sind sie überwiesen, sind sie auch schon weg :-(

G imager761

Danke für deine hilfreiche Antwort. Nun noch eine andere Frage: Darf meine Tochter aus dem noch gemeinsamen Haus einfach den Kaffeeautomaten mitnehmen obwohl die Haushaltsteilung noch nicht beendet ist?

0

Keine Ahnung: Wie hoch ist denn der Gegenstandswert und, was ist alles gemacht worden? Im übrigen gehören Gerichts- und Anwaltskosten auch zum Unterhalt. Wenn Du nicht zahlen kannst, ist Dein Mann dran.

Mit welcher Summe muß ich denn da rechnen?

Das kann dir keiner sagen, denn die Kosten richten sich nach dem Vermögen, um das ihr streitet - oder nach dem Aufwand, das der Anwalt hat.

Daher: nimm dir einen Anwalt. Und gehe mit dem den ganzen Fall durch. Mach eine Aufstellung der Vermögenswerte und dann bekommst du eine Abschätzung der Mindest- und Maximalkosten, solltet ihr euch bis auf's Messer streiten und alles vor Gericht klären lassen.

Dein Mann muss dir anteilig seine Altersvorsorge/ Rente/ Pension abtreten. Damit solltest du im Alter versorgt sein.

Damit solltest du im Alter versorgt sein.

Da lach ich aber drüber..........

0