Heirat in ehemaligen DDR - jetzt Scheidung - wird Versorgungsaugleich stattfinden?

2 Antworten

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Ja mit der Wiedervereinigung wurde auch das Rentenrecht übernommen, daher wird bei Eurer Scheidung der Versorgungsausgleich durchgeführt. Wenn Ihr beide aber immer gearbeitet habt und Ihr ähnlich verdient und damit etwas gleichhohe Beiträge in die Rentenversicherung einbezahlt hättet, wird bei dem Ausgleich kaum etwas herauszkommen. Er wirkt nur ausgleichend, wenn ein Ehepartner mehr als der andere in die Rente einbezahlt hat oder einer eine zusätzliche Betriebsrente hat, denn auch diese fließt in den Ausgleich ein.

Na klar - die Bundesrepublik ist Rechtsnachfolger der DDR und die Ehe kann nach dem geltenden Recht geschieden werden. Die Regelungen, die in der DDR vor 25 Jahren bestanden sind nicht mehr anwendbar, das sich das Recht mittlerweile geändert hat.