Geschieden, Haus allein finanziert, Ex-Mann ausgezahlt, steht aber noch im Grundbuch, wohnt im Ausland. Wie ist Grundbuchaustragung möglich?

4 Antworten

 Ich bin seit mehr als 10 Jahren geschieden. Meinen Ex-Mann habe ich ausgezahlt., leider ohne Notar etc.

Das war dumm.

 Was muss ich machen, um meinen Ex-Mann aus dem Grundbuch zu löschen?

Das muss er nun notariell machen. Hoffentlich akzeptiert das Finanzamt das noch als Scheidungsfolgesache, sonst kostet es Grunderwerbsteuer.

 Was würde bei meinem Tot mit dem Haus geschehen? Hat er noch Ansprüche? Wir haben 1 gemeinsame Tochter, die von meiner Seite aus Alleinerbin ist.

Wenn er keine anderen Kindr hat ist alles gut, denn dann bekommt Eure Tochter auch seinen Anteil, wenn er stirbt. Wenn Du vorher aus dem Leben scheiden solltest, bekommt Eure Tochter 1/2 Deiner Hälfte und Dein Exmann 1/2. Er könnte zugunsten Eurer Tochter ausschlagen.

..wiso erbt der Man bei Tod der Ex-Frau??...das wäre mir neu...

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Sorry, die Antwort ist in Bezug auf das Erbrecht sachlich nicht  ganz Richtig.

Momentan sieht es so aus, dass der Mann, da er im Grundbuch steht, seine Hälfte behält und wg Scheidung nichts erbt und somit folglich auch nichts ausschlagen kann. Die Tochter tritt als Rechtsnachfolgerin der Mutter in ihre Hälte ein.

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@Sabine1302

Stimmt, die Scheidung hatte ich nicht berücksichtigt. Aber es bleibt das Problem, dass der Exmann ggf. an eine andere Person vererbt.

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Wenn dein Ex ätsch sagt wird das schwer. Solange er im Ausland ist auch. Austragung!!!! Er ist der Miteigentümer des Hauses, den kann man nicht nur "austragen". Geht der morgen in Insolvenz pfänden die das Haus. Fällt dem ein das er Geld braucht lässt er es versteigert. Stirbt er erbt das halbe Haus jemand, notfalls der Staat. Lock in nach D zu einem Notar.- aber pronto Wenn du stirbst vererbst du das Haus entsprechend der gesetzlichen Erbfolge. Ein Exmann gehört das nicht dazu. Du vererbst auch nur 1/2 Haus. Aufpassen wenn da eine Grundschuld auch auf den Namen deines Mannes drin ist. Denn würde er bei der selben Bank Schulden machen kann die Bank auf die Grundschuld zugreifen. Man kann den dann auch nicht "austragen"

Nach Deutschland locken ist gar nicht notwendig. Es tut auch eine Kanzlei in Deutschland, die mit der Deutschen Botschaft oder einer Kanzlei im Aufenthaltsland des Mannes zusammen arbeitet. Wichtig ist nur, dass ihr Euch einig seit oder es muss ein Klageweg beschritten werden. 

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Flokanto:

Dein Ex müßte in einer notariellen Urkunde seinen Miteigentunmsanteil am Hausgrundstück auf dich übertragen.

Die Kosten der notariellen Urkunde und der Eigentumsumschreibung im Grundbuch orientieren sich am Bruchteil des Verkehrswerts der Immobilie.

Wende dich am besten an einen Notar mit Auslandserfahrung. Es gibt noch eine andere Möglichkeit der Eigentumsänderung, die er dir erklären soll.

...einen (Mit-)Eigentümer kann man nicht aus dem Grundbuch löschen oder "austragen"...sofern der Miteigentümer noch lebt, geht das nur mittels notariellem Kauf- bzw. Übertragungsvertrag...das bedeutet, dass Ihr Ex mitwirken muss...

...wenn Ihr Ex inzwischen wieder anderweitig verheiratet ist oder leibliche Kinder hat, sind diese bei Tod Ihres Ex Erben (zusammen mit Ihrer Tochter)...

...für den Fall, dass Sie versterben, bleibt es bei dem 50%-Anteil für Ihren Ex-Mann (da er ja nicht mehr erbberechtigt ist)...Ihr 50%-Anteil ginge dann an Ihre Tochter...