Kann nach Jahren der Scheidung der/die Begünstigte auf den festgesetzten Versorgungsausgleich zukünftig freiwillig verzichten? Wenn ja, ist Notar erforderlich?

2 Antworten

Der Scheidungsrichter wird genau erfragen warum auf den Versorgungsausgleich verzichtet wird und ob das eventuell die Versorgungslage des Verzichtenden erheblich verschlechtert.

Ich habe seinerzeit auch verzichtet und es wurde akzeptiert.

Daß man während des Scheidungsverfahrens auf den Versorgungsausgleich verzichten kann ist klar; aber hier wurde ja einige Jahre eine (monatliche) Ausgleichszahlung vorgenommen, auf die in Zukunft verzichtet werden soll. Müßte in diesem Fall nicht eine Überprüfung beantragt werden mit dem Ziel des Wegfalls dieser Zahlung? Ein Versorgungsausgleich bezüglich der Rentenkonten sollte nicht so problemlos rückgängig gemacht werden können.

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Sicher nicht, wenn dann das Einkommen unter Grundsicherungsniveau fallen würde.