Seit gut 40Jahren keinen Kontakt wegen Scheidung zum Vater,muss ich Beerdigung zahlen.

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Ich fürchte, auch wenn Dein Mann seit vielen Jahren keinen Kontakt zu seinem Vater hatte, wird er nicht umhinkommen, die Beerdigungskosten zu zahlen, grade wenn auch keine Ehefrau vorhanden ist. Als Sohn hat er auch einen Pflichtteilsanspruch, vielleicht (und ich wünsche es Euch) deckt der Erbanteil die Kosten der Beerdigung ab. Versuche es so zu sehen, die Stadt Köln will sich von den Kosten befreien und sucht einen Verpflichteten.

Froschwasser 
Fragesteller
 26.01.2013, 13:26

Herzlichen Dank an alle die geantwortet haben,wir sind noch am Nachforschen,der Stand heute, Vater hatte einen Vormund seit 2005,Wohnung wurde schon aufgelöst vom Vermieter,Stadt Köln will nun alle Unterlagen von uns,welche Verpflichtungen wir haben,soll auch meine Angaben machen,habe aber mit meinem Mann Gütertrennung und selbst nur eine Berufsunfähigkeitsrente,laut Aussaga vom Betreuer hat der Vater ein kleines Guthaben auf dem Girokonto,was jetzt bei Gericht liegt.Im Moment weiss ich auch keinen Rat,werden wohl einen Anwalt einschalten müssen damit man keine Fehler macht.Oder weiss jemand mehr dazu.

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Das Thema haben wir hier schon gefühlte 10.000 Mal durchgekaut. Nach BGB sind dran zunächst die Erben, hilfsweise die Unterhaltspflichtigen und die Sozialhilfeträger machen auch noch unzählige Differenzierungen:

http://kuerzer.de/9f6IhpEqW

Um es klar zu sagen: Es sieht für den Männe eher schlecht aus, es sei denn, er findet mitleidige Richter. Ohne Prozeß geht da nichts.

Froschwasser 
Fragesteller
 22.01.2013, 16:04

Habe es schon befürchtet,das es so ist.

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Das wird von Bundesland zu Bundesland anders gehandhabt, und von daher kann Dir hier kaum jemand eine genaue Auskunft geben.

Beispiel: Eine Tochter hätte lt. thüringischen Gesetzen für ihren verstorbenen Vater, zu dem sie 60 Jahre keinen Kontakt hatte, die Bestattungskosten ihres Vaters nicht zahlen müssen

Ihre zwei Brüder im anderen Bundesland, die auch seit Jahrzehnten keinen Kontakt zum Verstorbenen hatten, mussten zahlen.

Alle drei hatten auch über Generationen ihrer Kinder und Enkel hinweg das “Erbe” des Verstorbenen ausgeschlagen

Grundsaetzlich ja. Jedoch:

  • Falls der Vater noch eine Lebenspartnerin hatte, ist diese zuerst verpflichtet.
  • Falls ein Erbe vorhanden ist, ist dieses vorrangig heranzuziehen (schlaegt Ihr Sohn das Erbe aus und nimmt es ein anderer an ist der Erbe der Verpflichtete. Schlagen aber alle das Erbe aus gilt wieder die Reihenfolge: erst Lebenspartner, dann Sohn)
  • Es gibt Ausnahmen bei niedrigem Einkommen, wenn eine unzumutbare Belastung nach Paragraph 85 SGB XII vorliegt (aehnlich wie beim Elternunterhalt)
  • Eine weitere Ausnahme kann sein, wenn der Vater durch schuldhaftes Verhaltens eine schwerwiegende Verfehlung gegenueber dem Sohn aufgelegen hat, so dass der Anspruch auf Elternunterhalt verwirkt ist. Die Huerde hierfuer ist aber sehr hoch. Kein Kontakt ist auf keinen Fall hinreichend. Hat der Vater frueher aber z.B. dauerhaft den Kindesunterhalt verweigert, kann eine solche Ausnahme vorliegen.
Froschwasser 
Fragesteller
 22.01.2013, 15:04

Danke für deine Auskunft,wir kennen die Lebensumstände leidr nicht so genau,wissen nur das er vor etwa 14 Jahren erkrannkt ist,sollten dann Unterhalt zahlen,wozu es aber nicht kam.Heute dann ein Schreiben ,das er verstorben ist.

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verstorben,haben Post vom der Stadt Köln bekommen,sollen uns Kümmern und Kosten tragen.Muss man Dann dennoch zahlen.

Grds. dürfte die Kostentragungspflicht, mit der man an deinem Mann herantriitt, greifen. Offenbar wurden die von der Stadt verauslagten Kosten wg. Überschudung oder Erbausschlagung nicht anderweitig übernommen.

Sofern sich der Vater seiner Kindes-Unterhaltspflicht nicht entzog (also trotz Einkünften durchaus unterhaltsfähig war) oder andere schwere Verfehlungen gegen den nunmehr verpflichtbaren Sohn begang, käme auch keine Einrede der unbilligen Härte in Betracht.

G imager761