scheidung-lebensversicherung

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Sofort zum Anwalt. Die Lebensversicherung fällt entweder in den Zugewinn oder in den Versorgungsausgleich. Eine Kapitallebensversicherung regelmäßig in den Zugewinn. Der Stichtag für die Berechnung des Zugewinns ist aber der Tag der Zustellung des Scheidungsantrags. Damit wäre die Versicherung gegebenfalls raus, was im schlimmsten Fall zum Umdrehen eines Zugewinnausgleichs führen kann.

Wenn dein Mann so etwas beabsichtigt sollte ein Anwalt sofort prüfen ob zur Sicherung ein Arrestierungsverfahren einzuleiten ist und/oder ob gegebenfalls die Gütergemeinschaft vorzeitig zu beenden ist.

Infos zum Zugewinnausgleich findets du unter http://anwalt-scheidung.net/Content-pa-showpage-pid-7.html