Schenkungen während der Ehe durch die Eltern / Scheidung ?
Hallo,
mein Mann hat sich von mir (und unseren 3 Kindern) nach fast 15 Jahren Ehe getrennt.
Wir haben keine Gütertrennung und keinen Ehevertrag.
Von seinen Eltern haben wir zwischendurch Geld für ein Auto überwiesen bekommen und einen größeren Geldbetrag um die Raten unseres Hausdarlehens etwas runterzuschrauben. Plötzlich tauschen jetzt Schenkungsurkunden auf, in denen was ganz anderes steht (nämlich, dass das nur für ihren Sohn war und ein ganz anderer Zweck)...
Von meiner Eltern/Mutter/Großeltern haben wir dagegen Baugeld (vorweggenommenes Erbe) bekommen, die Hochzeit bezahlt bekommen, mehrere (teilweise gemeinsame) Urlaube, zu Geburtstagen und Weihnachten Geldgeschenke (beide immer gleichviel), sowie, wenn sie zu Besuch waren, wurden die Lebensmittel/Baumarkt-Einkäufe grundsätzlich übernommen, von seinen Eltern hat immer nur er was bekommen, wenn überhaupt...
Stimmt das, dass das, was wir von seinen Eltern bekommen haben, komplett zu seinem Anfangsvermögen gerechnet wird, das was wir von meiner Familie bekommen haben dagegen in der Ehe verbraucht wurde und nur das "Baugeld" angerechnet werden kann? Das kann ja wohl nicht sein oder??
Freue mich über jede sinnvolle Anwort, die uns weiterhilft...
Danke!
4 Antworten
Irgendwie wird aus dem Roman nicht ganz klar, worauf du hinauswillst.
Aber das hier..
einen größeren Geldbetrag ...nämlich, dass das nur für ihren Sohn war
...ist doch etwas, worüber du dich freuen kannst. Oder wolltest du doch lieber Schenkungsteuer zahlen?
Auch wirtschaftlich verstehe ich das Ganze nicht. Es kann doch egal sein, ob er plötzlich ein hohes Anfangsvermögen hatte oder ob ihr beide den gleichen Vermnögenszuwachs hattet. Dadurch ändert sich doch am Zugewinn nichts.
Plötzlich tauschen jetzt Schenkungsurkunden auf, in denen was ganz anderes steht (nämlich, dass das nur für ihren Sohn war und ein ganz anderer Zweck)...
Wirklich Urkunden, also notarielle Urkunden? Oder einfache Schreiben, "wir überweisen Dir übermorgen .... für ........?
Tatsache ist, eine ÜBerweisung von Geld "für Euren Urlaub" geht an beide.
Eine ERbschaft/Schenkung (wie im Fall des Geldes für das Haus) geht natürlich an die bezeichnete Person (Dich).
Also:
Erstmal Prüfen, ob die "Urkunden" Urkunden sind.
Und sehen, wie es wirklich gelaufen ist.
@Snoopy155, @wfwbinder, @EnnoWarMal:
erstmal vielen Dank für Eure Antworten.
Und zu meiner Schande, ich habe es vielleicht an einigen Stellen in meiner Aufregung fehlerhaft formuliert und muss etwas korrigieren.
Die Zusammenfassung war ganz gut, allerdings muss ich korrigieren, dass das nur Schenkungsverträge zwischen seinen Eltern und ihm waren, die scheinbar jetzt erst erstellt wurden. Ein Notar hatte damit nie etwas zu tun.
Alle 3 genannten Beträge sind bisher zum Anfangsvermögen gerechnet worden, sowohl das Baugeld von mir, als auch das Geld für das Hausdarlehen oder für das Auto (was es nicht mehr gibt - das wurde kurz nach der Trennung von ihm verkauft, da nicht mehr finanzierbar für ihn allein).
Meine Frage sollte darauf hinzielen,
dass Geld für ein Auto oder ein Darlehen also zum Anfangsvermögen von einem der Ehepartner gerechnet werden kann, egal ob das Auto z.B. jetzt überhaupt noch existiert oder nicht!?
Aber Zuwendungen (wie z.B. Hochzeit, Urlaube, sonstige Geldgeschenke oder bezahlte Anschaffungen), die annährend die gleiche Wertigkeit letztendlich ausmachen, sollen dagegen unter den Tisch fallen!?
Und man kann das problemlos auch machen, dass man Geld, was wir vor ein paar Jahren eigentlich für ein Auto bekommen haben, jetzt nachträglich im Schenkungsvertrag als "Kapitalbildung" deklariert (obwohl es nie irgendwo angelegt wurde)???
Dir kann nur ein guter Anwalt für Scheidungsfragen hier weiterhelfen, dass Du die richtigen Gegenmaßnahmen einleitest.
Kann man den Sachverhalt kurz folgendermassen zusammenfassen?
Ihr lebt derzeit getrennt, die Scheidung ist noch nicht vollzogen und jetzt zaubert Dein Noch-Ehemann Schenkungsurkunden für das von seinen Eltern während der Ehe bekommene Geld, während Geldleistungen von Deinen Eltern nicht auf diese Weise an Dich abgesichert sind. Es ist aber davon auszugehen, dass das vorweggenomme Erbe auf irgendeine Weise notariell abgesichert wurde. Zudem zählt es nicht zum Zugewinn, denn es ist Dein Erbe.