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Jahrelang Falsche Steuerklasse dazu Steuerbescheide falsch veranlagt?

Hallo, Seit 2010 wurde der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende in meiner Steuererklärung nicht berücksichtigt. Auch wurde ich von Anfang an in Steuerklasse 1 gestuft statt Steuerklasse 2. 2017 wurde der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende dann zum 1. mal berücksichtigt, deswegen ist es überhaupt erst aufgefallen, dass ich die ganze Zeit falsch veranlagt wurde. Leider habe ich dem Finanzamt vertraut, bei meinem Einkommen kann man nicht sonderlich viel falsch machen, dachte ich. Somit habe ich das Kauderwelsch aus den Bescheiden nicht nachgeprüft. Allerdings ist mir irgendwann mal aufgefallen, dass Elster zu meinen Gunsten höher gerechnet hat, hab mir bedauerlicherweise nichts weiter dabei gedacht. Mein Fehler, kann man so sehen und ich habe so gesehen wohl keine rechtliche Handhabe. Wobei mir die eine Dame, als ich dann endlich mal nachhakte, sagte, bis 2014 könnte man noch was machen, da ich alles korrekt eingetragen habe und es trotzdem nicht berücksichtigt worden ist. Der andere Herr, dem ich die alten Steuererklärungen dann schickte, teilte mir das Gegenteil mit. 

Aber wie kann das sein, dass dem Finanzamt seit 2010 der selbe Fehler unterläuft? Vielleicht kann ich nichts mehr für mich machen, aber ich möchte verhindern, dass dies anderen passiert. Ich möchte wissen, wie ich 6 Jahre um mein Geld gekommen bin, außer, dass ich dem Finanzamt zu sehr vertraut habe oder dem Arbeitgeber von wegen Steuerklasse?. Wem oder welchen Umstand habe ich das zu verdanken, obwohl ich alles korrekt angekreuzt und den Entlastungsbetrag / kompletten Freibetrag beantragt habe. Wenn ich schon in der falschen Steuerklasse bin , ich es doch mit der Erklärung zurückholen hätte können. Wo kann ich diese Auskunft bekommen oder mich gegebenenfalls beschweren oder eventuell sogar klagen?

Die andere Frage wäre, wenn ich beim Finanzamt nichts mehr machen kann, könnte ich das denn beim Arbeitgeber? Dieser hat mich doch in Steuerklasse 1 gestuft oder legt die Steuerklasse fest?

Das Finanzamt kann 5 Jahre lang Steuern zurück holen, wenn einer falsch eingestuft ist,oder ?. Kann ich das auch ???

Vielen Dank im Voraus

Steuererklärung, Steuerklassenwechsel

Verrechnung Lohnsteuer und Kapitalertragssteuer unter Grundfreibetrag?

Hallo zusammen,

als Student habe ich 2016 ein dreimonatiges Praktikum mit einem monatlichen Gehalt von ca. 1.500€ brutto absolviert. Um mir die Lohnsteuer zurückzuholen (gesamte Einkünfte aus Praktikum 4.500€) habe ich eine Steuererklärung eingereicht. Dabei habe ich auch Kapitalerträge in Form von Dividenden in Anlage KAP angegeben. Hierbei handelte es sich um ca. 1.600€ aus Dividende und Aktienverkauf. Als Student habe ich hierbei eine NV-Bescheinigung, so dass ich bei der Dividende und den Aktienverkäufen keine Kapitalertragssteuer abgezogen wurde.

Meine Erwartung wäre gewesen, dass ich insgesamt vom Finanzamt einen Betrag von ca. 240€ für die gezahlte Lohnsteuer zurückerhalte. Mit meinem Einkommen + Kapitalerträgen komme ich ja insgesamt lediglich auf 4.500€ + 1.600€ = 6.100€ und liege somit unter dem Grundfreibetrag von 8.820€.

In dem Steuerbescheid vom Finanzamt wurde jedoch dann die von mir gezahlte Lohnsteuer i.H.v. ca. 240€ mit dem nicht versteuerten Kapitalertrag i.H.v. (1600€ - 801€ (SparerPauschBetrag)) x 25% = 799€ x 25% = 200€ verrechnet.

Folglich wurde mir lediglich ca. 40€ ausgezahlt (240€ mir zustehende Lohnsteuer - 200€ Kapitalerträge (versteuerter Betrag über Pauschbetrag) ).

Könnte mir bitte jemand kurz den Grund dafür nennen, dass das so verrechnet wurde? Wieso wurden meine Kapitalerträge jetzt versteuert, wenn ich doch eigentlich insgesamt mit Einkünften + Kapitalerträgen unter dem Grundfreibetrag liege?

Habe da in den letzten Monaten mehrmals darüber nachgedacht und versucht es zu verstehen, aber das tu ich nicht. Würde mich sehr freuen, wenn ihr mir hierbei weiterhelfen könntet! :-)

Vielen Dank und Viele Grüsse

Lohnsteuer, Steuererklärung, Kapitalertragssteuer

Tankbelege erforderlich für etwa 150-160km Fahrt zur Arbeitsstätte?

Hallo zusammen,

ich habe eine Frage zum Ansetzen des Fahrtweges zur Arbeitsstätte:

Ich bin, als ich angefangen habe in Frankfurt zu arbeiten, täglich (von Montag bis Mittwoch) etwa 150-160km mit dem Auto zur Arbeit gefahren. Donnerstag und Freitag konnte ich in der Regel von zuhause aus arbeiten. D.h. also, dass ich nur an drei Tagen jeweils etwa 300km (hin und zurück) gefahren bin. Pro Tag hatte ich etwa Spritkosten von 35-40€. Wenn ich mit dem ICE gefahren wäre, wäre dies durchaus teurer gewesen. Insgesamt waren dies ca. 150 Fahrten nach Frankfurt (einfach gewertet).

Da ich mir anfangs gedacht habe, dass ich lieber 350-400€ für Sprit zahle und dafür täglich bei meiner Familie bin, bevor ich 600-700€ für die Miete in Frankfurt zahle, habe ich den Weg zumindest von Montag bis Mittwoch auf mich genommen. Irgendwann Mitte 2017 wollte ich jedoch die Anzahl der Fahrten reduzieren, damit ich erstens von den Fahrten nicht so erschöpft bin und auch das Unfallrisiko reduziere, weshalb ich mir in Frankfurt ein kleines 18m² Zimmer gemietet habe, da ich dies glücklicherweise zu einem Schnäppchenpreis von etwa 230€ erhalten habe. Dadurch musste ich nur noch Montag hin- und Mittwoch zurückfahren und hatte Dienstag die Kurzfahrt in Frankfurt zur Arbeit.

Ich will somit mein Zimmer in Frankfurt als Zweitwohnsitz steuerlich geltend machen, da ich dort meist nur 2 Nächte schlafe und meine Familiie und Freunde an meinem Hauptwohnsitz sind.

Nun habe ich das Problem, dass ich die Tankbelege nie gesammelt habe und für 2016 Werbungskosten von etwa 7800€ und in 2017 von etwa 9100€ (wegen der Zweitwohnung) habe. Was glaub ihr, wie das Finanzamt nun in dem Fall reagiert, wenn ich keine Tankbelege vorliegen habe?

Beste Grüße

Markus

Steuererklärung, Steuererstattung, Arbeitsweg, Zweitwohnsitz

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