Drittjob im Beschäftigungsverbot? - Lohnsteuerklasse 6 oder freie Mitarbeiterin?

2 Antworten

Wenn Dein Arbeitgeber gegen den Nebenjob nichts einzuwenden hat und und Du auch die Arbeitsschutzregeln während des Mutterschutzes einhälst (Arbeitszeiten, Pausen .....) sollte erst einmal nichts dagegensprechen.

Lohnsteuerabzüge die aus nichtselbständigen Tätigkeiten herrühren - ausgenommen Minijobs die pauschaliert versteuert wurden - werden natürlich bei der Einkommenssteuererklärung berücksichtigt egal nach welchr Steuerklasse sich zunächst die Lohsteuer errechnet hat.

Den Weg der freien Mitarbeietrin würde ich nicht gehen, denn dort wirst Du nur für erbrachte Arbeitsleistung entlohnt, ausserdem fehlen die Beiträge zu Deiner Altersversorgung


Hallo BineF, ich würde mich als freie Mitarbeiterin anstellen lassen. Du musst vermutlich ein gewerbe anmelden. Da Du aber in deinem Hauptjob wesentlich mehr arbeitest, musst Du keine Beiträge zur Sozialversicherung leisten, da es sich nur um ein Nebengewerbe handelt. Versteuern musst Du allerdings die Einkünfte, Du zahlst aber keine Umsatzsteuerm wenn Du weniger als 17.500Euro pro Jahr umsetzt. Ausserdem kannst Du Deine Aufwendungen, die Du hast, dagegen rechnen. Lies mal nach unter "Klengewerbe". Rechnungen musst Du stellen.