Einkommenssteuererklärung 2020 - Geltendmachung wöchentlicher Familienfahrten?

1 Antwort

Die Begrenzung auf 4.500,-€ steht ja tatsächlich nur in Par. 9 Abs 1 Nr. 4 EStG und bezieht sich auf Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte.

In Abs 1 Nr.5 Satz 5 ff. steht die Begrenzung nicht.

Gleichwohl können Nachweise für die tatsächliche Durchführung verlangt werden, und im verlinkten Artikel wird empfohlen, solche möglichst vorzuhalten.

https://www.test.de/Doppelter-Haushalt-Jetzt-geht-mehr-bei-Heimfahrten-4608086-4608091/