Kann man Liebhaberei selber anmelden?

Moin!

Ich bin Angestellte und möchte nebenbei aus meinen (teuren) kreativen Hobbies (stricken, nähen, plotten, graphic design) etwas Geld machen, z.B. durch den Verkauf von Mützen, Taschen, Deko oder selbst-designte Postkarten (Digital oder als Druck). Mein einziges Ziel dabei ist ausschließlich, meine Hobbies teilweise zu finanzieren, um sie weiter auszuüben. Ich würde das Verkaufen nur ab und zu, je nach Zeit und Lust machen, ich erwarte keine großen Einnahmen (vielleicht 1000€/Jahr grob geschätzt?) und hätte sicherlich keine oder kaum Gewinne (wenn ich nur alle Materialkosten berechnen würde, sicherlich immer Verluste...).

Ich möchte nur alles legal machen und bei so einer kleinen Sache keine unnötige Komplikation... aber geht das überhaupt?

Ein Gewerbe anzumelden wäre an sich kein Problem. Ich war eigentlich fast dabei, es anzumelden, als ich mich weiter darüber informiert habe: Laut allen Definitionen ist mein Fall deutlich unter Liebhaberei einzustufen. Ich habe auch mehrere Beiträge von „Gründern“ gelesen, die ein Kleingewerbe angemeldet haben, nur um es später abmelden zu müssen, weil es tatsächlich Liebhaberei war oder Handwerkskammer Beiträge bezahlen mussten, die höher als der Gewinn waren. Das bringt nur Ärger, Frustration und unnötige Aufwand.

Es klingt vielleicht blöd, aber nach viel Recherche frage ich mich nun einfach: wenn man so ein kleines Geschäft vorhat, kann man nicht direkt so eine „Liebhaberei-Aktivität“ bei dem Finanzamte selbst anmelden?

Ich habe auch über die „410€ Regelung“ gelesen. Könnte man diese „bis 410€ Gewinn im Jahr“ haben unabhängig vom Umsatz/Einnahme? Z.B. Ich möchte eine Tasche für 60€ verkaufen, Materialkosten dafür sind 45€. Wenn ich eine einzige Tasche im Monat verkaufen würde: Einnahmen sind 720€, Gewinn jedoch 180€ lächerliche Euro... Fällt das unter der 410€ Regelung? Wenn ja, heißt das, dass ich es einfach ohne weiteres als Hobby machen kann? Ein kleines „Kassenbuch“ würde ich für alle Fälle führen, um alle Einnahmen und Ausgaben unter Blick zu behalten...

Ich habe stundenlang in Google recherchiert aber alle Artikel und Infos zum Thema Liebhaberei sind aus der Perspektive von (Klein)Unternehmern, die die Einstufung als Liebhaberei und deren Nachteile vermeiden wollen, was nicht mein Fall ist.

Für alle Tips oder Info zur weiteren Recherche bin ich dankbar.

Finanzamt, Gewerbe, Kleingewerbe, Kleinunternehmer, Nebenverdienst, Nebentätigkeit, Kleinunternehmerregelung, Nebengewerbe
Kleingewerbe und Freiberufler: Geht das gleichzeitig?

Hallo zusammen! Ich hoffe, man kann mir hier halbwegs helfen. Das muss natürlich keine fachmännische Steuerberatung sein, aber als Laie hilft mir so ziemlich jeder Tipp. Kurz zu meiner Person:

Ich studiere (im Master), produziere nebenbei Musik, die ich über Spotify und Co. vertreibe und damit rund 15.000 € im Jahr einnehme (also eine freiberufliche Tätigkeit) und gedenke nun, eine Stelle als Handelsvertreter gemäßg § 84 HGB anzunehmen, die rund 12-15 h/Woche umfassen wird. Ich gedenke, damit rund 600 - 800 € im Monat zu "verdienen" (exklusive jeglicher Abgaben). Die freiberufliche Tätigkeit ist bereits beim Finanzamt angemeldet, wie schaut es nun mit der Tätigkeit als Handelsvertreter aus? Kann ich das als Kleingewerbe anmelden? Und falls ja, welche Erklärungen muss ich abgeben? Eine Einkommens- und Umsatzsteuererklärung? Oder muss eine Umsatzsteuererklärung nur abgegeben werden, wenn ich die 22.000 €-Grenze übergreifend überschreite? Als Freiberufler stelle ich keine Umsatzsteuer aus und als Kleinunternehmer werde ich lediglich eine Rechnung im Monat ausstellen, auch hier ohne USt, falls möglich.

Der Hintergedanke meiner Frage: Lohnt es sich überhaupt, die Tätigkeit als Handelsvertreter einzugehen oder kostet mich das am Ende mehr Zeit und Geld, als mir eigentlich lieb ist? Ich würde am Ende ungern 50 - 60 h im Monat arbeiten und dafür dann lediglich 400 - 500 € auf die Hand bekommen. Ziemlich komplex und unübersichtlich, aber vielleicht kann mir der eine oder andere einen klugen Ratschlag geben, für den ich äußerst dankbar wäre!

Liebe Grüße und schon einmal Danke für eure Zeit,
Lennart

:-)

Freiberufler, Kleingewerbe, Steuererklärung, Steuern

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