Name des Unternehmers auf Umsatzsteuer korrigieren?

Hallo alle zusammen,

mir wurde dieses Jahr mitgeteilt, dass ich als freiberuflicher Künstler (Kleingewerbe, Einzelunternehmer) im Hauptvordruck zur Umsatzsteuererklärung (2022) bei den Allgemeinen Angaben meinen eigenen persönlichen Namen eingeben muss unter "Name des Unternehmers". Andere Namen müssten sonst wohl im Handelsregister aufgenommen werden.

Leider war mir das zur Zeit meiner Tätigkeitsaufnahme nicht bewusst, sodass ich in der Ust. Erklärung (2021) versehentlich einen "Fantasienamen" für meine gestalterischen Tätigkeiten eingetragen habe (z.B. Studio XY). Das Finanzamt wurde über den Studionamen informiert, als sie mir damals die neue Steuernummer überreicht haben

Folgende Fragen wären nun:

  1. Muss und kann ich Ust. Erklärung von 2021 korrigieren und meinen tatsächlichen Namen eintragen?
  2. Welche Konsequenzen könnte das mit sich ziehen, wenn ich nun in der aktuellen Ust-Angabe 2022 meinen tatsächlichen Namen anwende anstatt der in der 2021, sodass das Finanzamt eine Diskrepanz in der Namensgebung merkt?

Alle anderen Angaben wie etwa die Einnahmen, den Status des Kleinunternehmens und Freiberufler sind nicht von der Korrektur betroffen.

Vielen Dank für euere Zeit und Unterstützung! Ich hoffe, dass mir jemand da etwas Licht ins dunkle bringen kann.

Freiberufler, Kleingewerbe, Kleinunternehmer, Fehler, Konsequenzen, Kleinunternehmerregelung, Korrektur, Umsatzsteuererklärung
Veredeln von Stoffen als Dienstleistung, Markenrechtsverletzung?

Hallo,

mal angenommen: Ich kaufe eine Stoff als Handwerksmaterial von Firma X, dieser Stoff ist frei verkäuflich für eigene DIY Projekte und bildet auf diesem Stoff den Markennamen ab.

Mal ganz blöd vereinfacht ich kaufe einen Stoff der den Markennamen Nike abbildet und möchte mir daraus einen Kissenbezug nähen.

Ich kaufe also 4m x 1m von diesem Stoff verarbeite ihn für meinen Eigengebrauch und stelle daraus meinen imaginären Kissenbezug her. Nachdem mein Kissenbezug fertig ist, stelle ich fest, dass der Stoff theoretisch für 3 weitere Kissenbezüge reichen würde.

Auf dem imaginären Internetmarkt bieten bereits hunderte Hersteller über bekannte Plattformen in der EU, aber auch auf anderen Kontinenten, diese Kissenbezüge fertig als Universalpassform an, in nehmen wir mal 80cmx80cm, da mein imaginäres Kissen aber die sonderlichen Maße von 43,5cm x 93,7cm hat, stelle ich mir meine Bezüge einfach selber her zum Eigengebrauch.

Der Markt für diese spezielle Maße von Kissenbezügen ist ungesättigt, also plane ich per Kleingewerbe Kissenbezüge für diese und andere sonderliche Kissen herzustellen.

Natürlich ist das erwerben dieser Lizenz der direkteste Weg um diese Kissenbezüge die z.B. "Nike" als Markennamen abbilden gewerblich verkaufen zu dürfen, aber auch extrem kostspielig.

Ich plane mit meinen Kissenbezügen etwas dazu zuverdienen und mein Hobby, das Schneidern, lukrativ einsetzen zu können. Ich habe eine andere beantwortete Frage auf der Partnerseite gelesen, da wurde das Beispiel mit einem Becher illustriert:

Angenommen ich kaufe einen Becher von Firma X, bemale ihn selber, veredele ihn und verkaufe ihn weiter wäre das eine Markenrechtsverletzung. Verkaufst du die eigentliche Dienstleistung also das bemalen des Bechers, gibt es keine Probleme mit dem Marken- oder Urheberrecht.

Ist das so korrekt?

Also auf meine Situation:

Beispiel 1: Ich kaufe Nike-Stoff, nähe mein Kissenbezug und verkaufe meinen fertigen Kissenbezug über einen eigenen Online-Shop ist das Markenrechtsverletzung. -"Nike Kissenbezug 43,5cm x 93,7cm"

Beispiel 2: Ich kaufe Nike-Stoff, nähe mein Kissenbezug und verkaufe die eigentliche Dienstleistung über einen eigenen Online-Shop, verschicke aber genau das selbe wie in Beispiel 1, ist das erlaubt? -"Kissenbezug aus Nike-Stoff 43,5cm x 93,7cm handgenäht - Einzelstück"

Was für weitere Möglichkeiten habe ich meine speziellen Kissenbezüge aus Nike Stoff zu vertreiben ohne in ein Fettnäpfchen zu treten?

Das alles ist natürlich obligatorisch, auf mein realistischen Fall angewendet müsste man aber davon ausgehen, dass Nike ein Hersteller in der allgemeinen Polstermöbelindustrie ist, aber eigentlich selber keine Kissenbezüge herstellt. Die bereits angebotenen Kissenbezüge sind also auch Dritte die dieses Produkt vertreiben.

Hergestellt werden meine "Kissenbezüge" auf Nachfrage bzw. in Kleinstserien auf Vorrat (< 5 Stk.).

Ich hoffe hier auf Erfahrungswerte, sollte es soweit kommen konsultiere ich natürlich ein Anwalt in Sachen Marken- und Patentrecht.

Kleingewerbe, Unternehmen, Urheberrecht, Dienstleistung, markenrecht

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