Wie schnell kann es mir passieren, dass das Finanzamt mein nebenberufliches Kleingewerbe als Liebhaberei einstuft?
Ich habe 2021 ein nebenberufliches Kleingewerbe eröffnet und damit im ersten Jahr Verlust erwirtschaftet. Das Finanzamt hat den Anteil Gewerbe daraufhin im EST-Bescheid 2021 als *vorläufig* deklariert.
Im Jahr 2022 war das Ergebnis ein guter Gewinn und kurz danach wurde vom Finanzamt auch die Vorläufigkeit für 2021 aufgehoben.
Im Jahr 2023 hatte ich dann nur einen kleinen Gewinn...
....und jetzt für 2024 habe ich wieder Verlust erwirtschaftet.
Ich habe einen gut bezahlten Hauptjob........ und handele nur so nebenbei etwas mit speziellen Spielwaren.
Je nach Lust und Laune, manchmal etwas mehr, und manchmal weniger und besitze auch noch einen großen Warenbestand.
Mein Umsatz ist rund 20.000,-€ im Jahr und soll auch nie größer werden, damit es immer ein nebenberufliches Kleingewerbe bleibt.
Was passiert mir, falls das Finanzamt entscheidet, dass es nur Liebhaberei ist?
Wenn ich dann weiterhin rund 20.000,-€ Umsatz im Jahr mache, brauche ich dann bei Liebhaberei keine Anlage Gewerbetrieb mehr abzugeben? Oder doch abgeben und es steht dann nur G u V Überschuss null auf dem EST-Bescheid?
Auch wenn ich mal Gewinn mache oder nur bei gemachten Verlusten?
Wie geht das Finanzamt mit grenzwertigen nebenberuflichen Kleingewerben um? Was könnte vom Finanzamt auf mich zukommen?