Kleingewerbe und Freiberufler: Geht das gleichzeitig?

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Zur Prüfung der Kleinunternehmergrenze werden alle Umsätze aus allen umsatzsteuerpflichtigen Tätigkeiten zusammengerechnet, ein Unternehmer gibt immer nur eine Umsatzsteuererklärung ab, in der alles zusammengefasst ist. Um Kleinunternehmer zu bleiben, muss daher der Gesamtumsatz (nicht Gewinn!!) unter 22.000 € bleiben.

Ob die Tätigkeit als Handelsvertreter Sie mehr Zeit kosten wird, als es Ihnen lieb ist, wird davon abhängen, wie gut Sie als Handelsvertreter sind/um was für Waren es geht/wie gut der Ihnen zugeteilte Bezirk sein wird - das kann von außen niemand außer Ihnen beurteilen (i.d.R. wird man ja auch besser im Laufe der Zeit).

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Berufserfahrung

Besten Dank für die Antwort.

Unterscheidet sich der Umfang an Aufwand, den ich für meine Steuererklärungen etc. aufbringen muss, denn sehr, sobald ich die Grenze des Kleinunternehmers überschreite? Ich habe bislang in Erfahrung gebracht, dass ich dann auf meinen Rechnungen die Umsatzsteuer anbringen und eine Umsatzsteuervoranmeldung vornehmen muss (monatlich?). Das wäre bei einer Rechnung im Monat ja vermutlich kein Beinbruch. Oder greift diese Regelung dann auch für meinen Status als Freiberufler, so dass ich dort ebenfalls eine Umsatzsteuer in Rechnung stellen muss? Dort schreibe ich grundsätzlich keine Rechnungen.

Im schlimmsten Fall würde ich dann unter den Regelsteuersatz fallen, falls ich das richtig verstanden habe. Auch das scheint für mich keine große Hürde zu sein, weil ich effektiv ja nicht weniger Geld bekomme als vorher, nur den Betrag oberhalb der 22.000 € eben stärker versteuern muss, richtig?

Vielen Dank schon einmal! 👍🏼😀

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