Kleingewerbe und Freiberufler: Geht das gleichzeitig?
Hallo zusammen! Ich hoffe, man kann mir hier halbwegs helfen. Das muss natürlich keine fachmännische Steuerberatung sein, aber als Laie hilft mir so ziemlich jeder Tipp. Kurz zu meiner Person:
Ich studiere (im Master), produziere nebenbei Musik, die ich über Spotify und Co. vertreibe und damit rund 15.000 € im Jahr einnehme (also eine freiberufliche Tätigkeit) und gedenke nun, eine Stelle als Handelsvertreter gemäßg § 84 HGB anzunehmen, die rund 12-15 h/Woche umfassen wird. Ich gedenke, damit rund 600 - 800 € im Monat zu "verdienen" (exklusive jeglicher Abgaben). Die freiberufliche Tätigkeit ist bereits beim Finanzamt angemeldet, wie schaut es nun mit der Tätigkeit als Handelsvertreter aus? Kann ich das als Kleingewerbe anmelden? Und falls ja, welche Erklärungen muss ich abgeben? Eine Einkommens- und Umsatzsteuererklärung? Oder muss eine Umsatzsteuererklärung nur abgegeben werden, wenn ich die 22.000 €-Grenze übergreifend überschreite? Als Freiberufler stelle ich keine Umsatzsteuer aus und als Kleinunternehmer werde ich lediglich eine Rechnung im Monat ausstellen, auch hier ohne USt, falls möglich.
Der Hintergedanke meiner Frage: Lohnt es sich überhaupt, die Tätigkeit als Handelsvertreter einzugehen oder kostet mich das am Ende mehr Zeit und Geld, als mir eigentlich lieb ist? Ich würde am Ende ungern 50 - 60 h im Monat arbeiten und dafür dann lediglich 400 - 500 € auf die Hand bekommen. Ziemlich komplex und unübersichtlich, aber vielleicht kann mir der eine oder andere einen klugen Ratschlag geben, für den ich äußerst dankbar wäre!
Liebe Grüße und schon einmal Danke für eure Zeit,
Lennart
:-)
1 Antwort

Zur Prüfung der Kleinunternehmergrenze werden alle Umsätze aus allen umsatzsteuerpflichtigen Tätigkeiten zusammengerechnet, ein Unternehmer gibt immer nur eine Umsatzsteuererklärung ab, in der alles zusammengefasst ist. Um Kleinunternehmer zu bleiben, muss daher der Gesamtumsatz (nicht Gewinn!!) unter 22.000 € bleiben.
Ob die Tätigkeit als Handelsvertreter Sie mehr Zeit kosten wird, als es Ihnen lieb ist, wird davon abhängen, wie gut Sie als Handelsvertreter sind/um was für Waren es geht/wie gut der Ihnen zugeteilte Bezirk sein wird - das kann von außen niemand außer Ihnen beurteilen (i.d.R. wird man ja auch besser im Laufe der Zeit).

Besten Dank für die Antwort.
Unterscheidet sich der Umfang an Aufwand, den ich für meine Steuererklärungen etc. aufbringen muss, denn sehr, sobald ich die Grenze des Kleinunternehmers überschreite? Ich habe bislang in Erfahrung gebracht, dass ich dann auf meinen Rechnungen die Umsatzsteuer anbringen und eine Umsatzsteuervoranmeldung vornehmen muss (monatlich?). Das wäre bei einer Rechnung im Monat ja vermutlich kein Beinbruch. Oder greift diese Regelung dann auch für meinen Status als Freiberufler, so dass ich dort ebenfalls eine Umsatzsteuer in Rechnung stellen muss? Dort schreibe ich grundsätzlich keine Rechnungen.
Im schlimmsten Fall würde ich dann unter den Regelsteuersatz fallen, falls ich das richtig verstanden habe. Auch das scheint für mich keine große Hürde zu sein, weil ich effektiv ja nicht weniger Geld bekomme als vorher, nur den Betrag oberhalb der 22.000 € eben stärker versteuern muss, richtig?
Vielen Dank schon einmal! 👍🏼😀