Steuerhinterziehung als Kleingewerbe?

Hallo,

ich möchte Euch fragen, ob laut unten stehenden Informationen eine Steuerhinterziehung zu erkennen wäre?

Die Person A ist ausgebildet als Dekorateurin und betreibt seit 2010 einen Laden mit Dekoartikeln.

Ihre Firma ist seitdem als Kleingewerbe angemeldet. Die Person A hat keine Mitarbeitern und arbeitet selbständig in dem Laden.

Die reguläre Öffnungszeiten geben einen monatlichen Arbeitszeit von ca. 170 Stunden. Die Verkaufszeiten werden während der Feiertagen erweitert. Der Laden ist sehr gut besucht und immer wieder mit neunen Artikeln nachgefüllt. Auf Social-Media-Kanalen werden regelmäßig neue Fotos von Produkten gepostet.

Sie gibt an, seit dem Anfang ihrer Tätigkeit, dass sie jährlich zwischen 5.000€ und 8.000€ Gewinn nach Abzug von Kranken- und Rentenversicherungen erwirtschaftet, was würde ungefähr 400 - 700€ Gewinn monatlich ergeben.

Auch nach über 10 Jahren der Tätigkeit in einem angelerntem Beruf, gibt Person A in einem Steuererklärung ein, dass sie mehr Ausgaben als Einnahmen hat.

Die Person A bestreitet ihr Lebensunterhalt selbst; das heißt, sie ist nicht verheiratet und leistet alle Versicherungszahlungen, Miete und Unterhaltskosten selbst.

Inzwischen hat die Person A mit einem Lebenspartner in einem gemietetem Haus zusammengelebt, mit einer Miete in Höhe von 700€ monatlich, die von den Lebenspartner geleistet worden ist.

Nach einer Trennung wurde die vollständige Mietvertrag auf die Person A übertragen, was sie sich faktisch gesehen nicht leisten könnte.

Der Ex-Lebenspartner verfügt über 3 Einkommensteuerbescheide der Person A sowie zahlreiche Fotos von dem Laden und den Produkten, die oben genannte Fakten nachweisen.

Handelt es sich, Eure Meinung nach, um eine Steuerhinterziehung oder findet Ihr, dass die Angaben der Person A realistisch sind?

Viele Grüße,

Ralf

steuerhinterziehung, Finanzamt, Kleingewerbe, Steuern
Kleinunternehmer Grenzen?

Hallo zusammen, ich habe nochmal etwas im Internet gelesen. Mich verunsichert dieser Absatz

Hinweis: Die neue Vorjahresgrenze von 22.000 Euro (alt: 17.500 Euro) gilt ab dem 1. Januar 2020. (Klein-)Unternehmer die im Jahr 2019 Umsätze zwischen 17.500 Euro und 22.000 Euro erzielt haben, sind somit in Abweichung zur alten Regelung ab 2020 (weiterhin) Kleinunternehmer, soweit sie in 2020 die Grenze von voraussichtlich 50.000 Euro nicht überschreiten

Damit das Finanzamt die Einstufung als Kleinunternehmer akzeptiert, dürfen die umsatzsteuerpflichtigen Betriebseinnahmen laut § 19 UStG folgende Umsatzgrenzen nicht übersteigen:

   im vorangegangenen Kalenderjahr 22.000 Euro (bis 2019: 17.500 Euro)

   und

   im laufenden Kalenderjahr voraussichtlich 50.000 Euro.

Kurze Fakten zu meiner Tatigkeit.

9.815,03 Euro Umsatz im Jahr 2017 (31.01.2017 gegründet)

* unter 17.500

23.704,39 Euro Umsatz im Jahr 2018

* laufendes Jahr unter 50.000

17.335,20 Euro Umsatz im Jahr 2019

* unter 17.500

(davon muss ich noch Rückgabe / Retouren durch Kunden abziehen)

Fahrtstrecke zur Post, Kartons,Klebeband, Webhosting Gebühren müsste ja gehen?

Verstehe ich das falsch, oder kann ich doch noch die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen? Weil ich war im ersten Jahr unter 17.500, im laufenden (damals ja 2018) unter 50.000 und im dritten dann bei unter 17.500 wieder.

Sorry für die lange Nachricht und vielen Dank für eure Zeit

Kleingewerbe, Kleinunternehmer, Umsatzsteuer, Kleinunternehmerregelung

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