Darf mein Arbeitgeber eine OP verbieten?

Hallo und zwar hätte ich eine Frage. Ich arbeite als Arzthelferin bei einer Hausarztpraxis, nun ist es so das ich mich schon seit 1,5 Jahren mit einer chronischen Mandelentzündung herumschlage und es wird auch immer extremer, kann schon kaum essen so schmerzen habe ich, naja lange Rede kurzer Sinn: ich war zuerst beim HNO Arzt und er hatte mir für 2 Wochen später einen OP Termin gegeben und meinte es wäre jetzt wirklich notwendig die Mandeln so schnell es geht zu entfernen.

Dann bin Ich also am nächsten Tag sofort zu meiner Chefin und habe ihr das so gesagt ( und hatte sogar noch ein mega schlechtes Gewissen dabei) und sie hat mich dann komplett fertig gemacht, von wegen ich falle dann ja 2 Wochen Komplett aus In der Praxis (grade in der Corona/ Herbstzeit wo so viele krank sind ) und ich hätte das vorher mit ihr abklären müssen und wehe ich bringe dann keine krankschreibung vorbei Blabla.... also ich war richtig richtig geschockt und so auf 180 als ich da raus bin!!! Darf sie sowas überhaupt ?? Also mir ne OP verweigern ? Sie wollte sogar wissen welcher Arzt die OP verordnet hat und ob es auch jetzt wirklich notwendig wäre ???

Ohman ich bin immer noch sauer... da rackert man sich immer den Arsch ab und ist nie krank, dann ist natürlich alles gut aber weeeeehe man ist mal 2 Wochen krank 🙄 ( sorry für den Roman, ihr merkt, ich musste meine Wut rauslassen :D )

arbeitgeber, arbeitsrecht
Kann ich als Arbeitnehmer noch kündigen, wenn mir vom Arbeitgeber bereits gekündigt wurde, um ehr aus dem Vertrag zukommen?

Folgender Sachverhalt, ich habe bereits die mündliche Zusage eines neuen Arbeitgebers erhalten. Den unterschriebenen Vertrag werde ich aber erst Anfang nächster Woche erhalten. Trotz gegebener Seriosität des neuen Arbeitgebers macht eine Kündigung meinerseits also vorher keinen Sinn. Schriftlicher Vertrag immer besser!

Wenn ich kündige beträgt meine Kündigungsfrist 1 Monat zum Monatsende. Ich würde also vom heutigen Datum ausgegangen zum 31.5.2020 rauskommen.

Da es seit einiger Zeit mit dem alten Arbeitgeber „knistert“, könnte es gefühlt passieren, dass DIE mir die Tage noch kündigen, bevor ich kündigen kann. Arbeitgeberseitig besteht eine Kündigungsfrist von 2 Monaten zum Monatsende. Ich käme dann also erst zum 30.06.2020 aus dem Vertrag.

Viel zu spät, da ich das neue Arbeitsverhältnis zum 1.6. antrete soll.

Wie verhalte ich mich, sollte tatsächlich mir vorher gekündigt werden? Kann ich die Annahme der Kündigung verweigern? Oder den Arbeitgeber bitten, mir erst mit Datum 30.4. zu kündigen, so dass ich vorher kündigen kann? Gibt es dazu eine Rechtsprechung ?

Würde mir andererseits nicht die 2-Monatige-Arbeitgeberseitige-Kündigungsfrist verbauen wollen, sollte es mit dem neuen Arbeitgeber doch nicht klappen. Wovon ich aber nicht ausgehe!

Vielen Dank!

arbeitgeber, Kündigungsfrist
Widerspruch gegen Arbeitszeugnis einlegen?

Hallo!

Mein Arbeitgeber und ich sind leider nicht im Gutem auseinander gegangen. Nun bin ich verunsichert, ob mein Arbeitszeugnis eine gute Beurteilung enthält. Anbei findet Ihr den letzten Ausschnitt des Zeugnisses:

"Frau ... verfügt über umfassende und vielseitige Fachkenntnisse, die sie immer sicher und gekonnt in der Praxis einsetzte. Aufgrund ihrer genauen Analysefähigkeit und ihrer schnellen Auffassungsgabe war sie jederzeit in der Lage, auch schwierige Situationen sofort zutreffend zu erfassen und schnell gute Lösungen zu finden. Frau... zeigte Eigeninitiative und identifizierte sich immer voll mit ihren Aufgaben und unserem Unternehmen, wobei sie auch durch ihre Einsatzfreude überzeugte. Auch in Situationen mit hohem Arbeitsaufkommen erwies sie sich als belastbar.

Alle Aufgaben führte sie vollkommen selbstständig, sehr sorgfältig und planvoll durchdacht aus. Sie agierte immer ruhig, überlegt, zielorientiert und im hohem Maße präzise. Dabei überzeugte sie stets in guter Weise sowohl in qualitativer als auch in quantitativer Hinsicht. Frau... überzeugte durch ihre Zuverlässigkeit.

Für alle auftretenden Probleme fand sie gute Lösungen. Die Leistungen von Frau... haben jederzeit und in jeder Hinsicht unsere volle Anerkennung gefunden.

Sie wurde wegen ihres freundlichen und ausgeglichenen Wesens allseits sehr geschätzt. Sie war immer hilfsbereit, zuvorkommend und stellte, falls erforderlich, auch persönliche Interessen zurück. Ihr Verhalten zu Vorgesetzten, Kolleginnen und Kollegen sowie Kundinnen und Kunden war ausnahmslos einwandfrei.

Das Arbeitsverhältnis endet mit Ablauf des befristeten Arbeitsvertrags am ... . Wir bedauern dies, weil wir mit Frau... eine gute Mitarbeiterin verlieren. Wir bedanken uns für die stets guten Leistungen und wünschen ihr für die Zukunft beruflich und privat weiterhin viel Erfolg und alles Gute."

Da meine persönlichen Daten im Arbeitszeugnis falsch erfasst wurden, werde ich das Zeugnis nochmal zur Korrektur zurück schicken und wünsche mir auch eine bessere Bewertung.
Ist das ein gutes/befriedigendes Zeugnis? Ich bin verunsichert..

Bitte helft mir. Vielen Dank!

arbeitgeber, Bewertung, Arbeitszeugnis
Darf Arbeitgeber letztes Gehalt per Scheck bezahlen?

Folgendes.

Ich habe eine neue Arbeitsstelle begonnen, leider hielt die Freude nicht lange an und das Arbeitsverhältnis endete 4 Wochen später. Das erste Gehalt wurde ganz normal überwiesen. Nun wartete ich auf das letzte Gehalt. Es kam nicht

Auf Aufforderung nannte der Arbeitgeber als Grund nicht zu überweisen, ich hätte im Vertrag unterschrieben das letzte Gehalt abzuholen per Scheck. Leider hatte er Recht und ich habe das unterschrieben vor Freude über einen neuen Job, obwohl vorher steht das Gehalt wird überwiesen. Kommt er nun damit durch? Ich hätte dem nicht zugestimmt, nur das Thema Kündigung geht man nicht genau bei einer Anstellung durch. Nun warte ich bereits seit 15. Und kann keine Schecks durch Online Banking tätigen, zumal ich gehört habe dies dauert nochmal 10 Tage. Ist es erlaubt, dass ich falsch ich jemand finde den ich den Scheck anvertrauen würde, ich noch länger warte? Man einigt sich schon auf die Zahlung am 15. Und nun ist bald der 25. Und ich soll weitere bis 10 Tage warten? Gibt es keine anderen Möglichkeit. Der Arbeitgeber reagiert auf freundliche Bitte nicht. Und er hat doch sonst auch überwiesen. Ich brauche nur dringend das Geld aber will mir nicht alles gefallen lassen, zumal der Lohn nicht vollständig ist und mit einer Abholung gebe ich doch auch der nicht vollständigen Zahlung recht.

Geld, arbeitgeber, arbeitsrecht, Finanzen, gehalt, Lohn, Scheck

Meistgelesene Fragen zum Thema Arbeitgeber