Darf ich ungefragt auf der Arbeit erscheinen um aufzuarbeiten?
Es kommt selten vor dass ich in meinem frei zur Arbeit komme um ggf. liegen gebliebenen aufzuarbeiten oder Mails lese zu denen ich vorher nicht gekommen bin... Praxisanleitung u. eingebunden in MAV. Darf ich ungefragt am Arbeitsplatz erscheinen und ggf. 1 Stunde "aufarbeiten"? Plusstunde anrechnen?!?
1 Antwort
Nur angeordnete Überstunden werden vom Arbeitgeber abgegolten. Das sehen leider auch die meisten Arbeitsgerichte so. Freiwillige ungefragte Dienste am Wochenende & Co. gelten als nicht als angeordnete Überstunden und daher können keine Plussstunden wirksam gemacht werden. Der Arbeitgeber ist hier nicht verpflichtet, das in Freizeit oder Entgelt zu verrechnen.