Darf ich ungefragt auf der Arbeit erscheinen um aufzuarbeiten?

1 Antwort

Nur angeordnete Überstunden werden vom Arbeitgeber abgegolten. Das sehen leider auch die meisten Arbeitsgerichte so. Freiwillige ungefragte Dienste am Wochenende & Co. gelten als nicht als angeordnete Überstunden und daher können keine Plussstunden wirksam gemacht werden. Der Arbeitgeber ist hier nicht verpflichtet, das in Freizeit oder Entgelt zu verrechnen.