Kann ich als Arbeitnehmer noch kündigen, wenn mir vom Arbeitgeber bereits gekündigt wurde, um ehr aus dem Vertrag zukommen?

2 Antworten

Wenn ich kündige beträgt meine Kündigungsfrist 1 Monat zum Monatsende.

Heißt es nicht .... nach § 622 .... mit einer Frist von 4 Wochen .... bedeutet dann für Dich Du kannst hinsichtlich des Monats Mai trotzdem nur bis zum 30. 4. kündigen, damit Dein Vertrag wunschgemäß zum 31.Mai endet.

Und selbst wenn Dein AG Dir am 30. 4. ( einige Stunden vor Dir ) selbst eine Kündigung überreichen würde, bleibt es Dir unbenommen selbst eine Kündigung zu einem früheren Zeitpunkt auszusprechen.

Mal davon abgesehen ..... ich gehe davon aus, dass ein AG im Falle X bereit ist, ein bereits seinerseits gekündigtes Arbeitsverhältnis, schon zu einem früheren Zeitpunkt zu beenden.

Lass dich doch kündigen, reiche Kündigungsschutzklage ein und kassiere eine Abfindung. Den neuen Job kannst du trotzdem antreten, das muss der alte Arbeitgeber ja nicht wissen. Lass deinen Anwalt wegen der Abfindung verhandeln und durchblicken, dass du nicht an einer Fortsetzung interessiert bist.