Muss mein Arbeitgeber die vollen spesensätze zahlen?

1 Antwort

Das hängt vom Arbeitsvertrag oder eventuell vom Tarifvertrag ab.

Der Arbeitgeber ist nicht grundsätzlich verpflichtet Verpflegungsmehraufwendungen zu übernehmen. Damit kann er die Spesensätze auch gestalten. Es kann aber sein, dass es klärende Regelungen im Arbeits- oder Tarifvertrag gibt.

Wenn dein Arbeitgeber nicht die vollen Verpflegungsmehraufwendungen bezahlt kannst du diese alternativ bei deiner Steuerklärung ansetzen und damit deine Steuerlast reduzieren.

Verpflegungsmehraufwendungen

Abwesenheit mind. 8 Stunden 14 Euro (seit 2020, vorher 12 Euro)

Abwesenheit 24 Stunden: 28 Euro (seit 2020, vorher 24 Euro)

Zu beachten ist allerdings, dass durch den Arbeitgeber bezahlten Essen wieder in Abzug gebracht werden.
Hierfür gibt es Pauschalbeträge für Frühstück, Mittag- und Abendessen.
Wenn du im Hotel übernachtest und im Preis ein Frühstück enthalten ist, ist das mit einem Pauschalsatz von 5,60 Euro (2020, vorher 4,80 Euro)

Hat der Arbeitgeber Mittag- oder Abendessen bezahlt sind jeweils 11,20 Euro anzusetzen (vor 2020 9,60 Euro)

(Bei Auslandsreisen sind die Verpflegungsmehraufwendungen in der Regel höher. Entsprechende Listen findest du beim Bundesministerium für Finanzen)

Bricci2488 
Fragesteller
 03.10.2020, 12:37

Also Tarifvertrag haben wir nicht und essen würd überhaupt nicht übernommen sondern eher von der hotelrechnung abgezogen voller Betrag (Hotel 50euro pro nacht inkl Frühstück 10 euro bekommen wir nur 40 vom Betrieb erstattet und die 10 euro werden komplett abgezogen)und das Geld bekommen wir nicht erstattet

0
Tina34  03.10.2020, 14:00
@Bricci2488

Kann der Ag so machen wenn nichts vertraglich vereinbart ist. Sie können die Differenz über ihre Steuererklärung geltend machen.

0